Beschreibung

Der Prümer Landrat ließ am 5.12.1933 Philipp Hoffmann aus Winterspelt eine kreispolizeiliche Anordnung zukommen: "Aufgrund mir vorliegender Unterlagen und Ihrer eignen Angabe haben Sie Angehörige der SA. und des Wehrstahlhelm in öffentlicher Wirtschaft beschimpft. […] Auch sollen Sie am Wahltage (12.11.33) einen selbstgefertigten Anschlag in der Nähe des Wahllokals in Winterspelt angebracht haben, indem das Winterhilfswerk und seine Organe in verächtlicher Weise herabgesetzt wurden." Hoffmann wurde in Schutzhaft genommen.

Quellen

LHAK 442, Nr. 7476

Sicherheit: belegt