Beschreibung

Mitglieder einer wohl kommunistisch geprägten "antifaschistischen" Widerstandsgruppe führten trotz Verbots ihre Organisation fort. Ihnen wurde unter anderem Waffenbesitz vorgeworfen. Drei Mitglieder wurden am 18.7.1934 zu Gefängnisstrafen von insgesamt vier Jahren und vier Monaten verurteilt.

Quellen

Gerichtsakten OLG Hamm 1 Senat 1871934 Akz 604/33 (nach Schabrod)

Literatur

Schabrod, Karl, Widerstand an Rhein und Ruhr 1933-1945, Düsseldorf 1969, S. 32.

Sicherheit: belegt