Beschreibung

Der katholisch und verheiratete Vertreter Wilhelm Hess (geb. am 02.01.1899) wurde am 02.04.1936 vom Oberlandesgericht Hamm „wegen Aufbewahrung bez[iehungs]w[eise] Nichtablieferung von Druckschriften hochverräterischen Inhalts zu neun Monaten Gefängnis verurteilt“. Nach seiner Freilassung befand er sich seit dem 03.07.1936 oder 07.09.1939 wieder in polizeilicher Vorbeugungshaft. Am 06.06.1944 bat das Reichspolizeiamt Berlin das Kriminalpolizeiamt Düsseldorf um Prüfung einer Haftentlassung. In einem Schreiben der Kriminalpolizeistelle Düsseldorf vom 19.06.1944 wird diese jedoch „[i]m Hinblick auf die z[ur] Z[eit] herrschende Spannungszeit […] nicht befürwortet“. Zu diesem Zeitpunkt war Hess immer noch in Haft.

Quellen

LAV NRW, Abt. R, RW 58 Nr. 24491