Beschreibung

Der Bandwirker Wilhelm Eichholz (geb. am 2.7.1887 in Wuppertal-Barmen) wurde beschuldigt, 1935/36 zusammen mit seiner Ehefrau Emmy Eichholz geb. Först (geb. am 30.5.1888) und seinem Schwager, Bandwirker Gustav Först (geb. am 7.6.1890 in Wuppertal-Barmen), wohnhaft in der Ziegelstr. 39 in Wuppertal-Barmen, bei der illegalen Tätigkeit der in Deutschland verbotenen Internationalen Bibelforschervereinigung mitgewirkt, an Bibelstunden teilgenommen, Bibelforscher-Literatur gelesen und Bibelbetrachtungen angestellt zu haben. Er wurde am 30. Dezember 1937 ins Gerichtsgefängnis Wuppertal-Elberfeld eingewiesen. Am 18. Februar 1938 wurde er vom Sondergericht Düsseldorf wegen Vergehens gegen § 4 der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 in Verbindung mit der Anordnung des Preußischen Reichsministers des Inneren über die Auflösung und das Verbot der Internationalen Bibelforschervereinigung vom 24. Juni 1933 zu zwei Monaten Gefängnis kostenpflichtig verurteilt. Seine Strafe verbüßte er im Gefängnis Düsseldorf-Derendorf. Am 24. Februar 1938 wurde er aus der Haft entlassen.

Quellen

LAV NRW Gerichte Rep. 114; Nr. 1195 und Nr. 5992

Sicherheit: belegt