In der Revision des Münzvertrags vom 26.11.1385 verpflichteten sich die vier rheinischen Kurfürsten, einheitliche Gulden von 23 Karat mit einem Gewicht von 66 Stück auf eine Mark auszuprägen. Der rheinische Gulden erlangte in den nächsten zwei Jahrhunderten als Goldmünze überregionale Bedeutung