Thema Projektbeschreibung: StadtRäume der "Zwischenkriegszeit" im Rheinland und in Europa Die Jahre zwischen dem Ende des Ersten Weltkrieges und dem Anfang des Zweiten Weltkrieges werden im deutschsprachigen Europa gemeinhin als „Zwischenkriegszeit“ bezeichnet. Die Geschichtswissenschaft deutet sie ganz unterschiedlich, je nach Blickwinkel unter anderem als „Urkatastrophe“ oder als „Höllensturz“, insgesamt aber als Phase besonders ausgeprägter politischer und wirtschaftlicher Instabilität und Krisenhaftigkeit.
Biographie Hans von Kleist-Retzow Der Pommer Hans von Kleist-Retzow war einer der bedeutendsten Köpfe der Konservativen, ein enger Freund Bismarcks (1815–1898), später dessen konservativer Kritiker. Als Oberpräsident vermochte der „Vertreter eines weltfremden reaktionären Systems“ (Petersdorff in ADB) es wegen seines rigiden Vorgehens nicht, die Menschen in der Rheinprovinz für sich zu gewinnen. 1858 erfolgte seine Ablösung. Fortan konzentrierte Kleist-Retzow seine politische Tätigkeit auf das Preußische Herrenhaus, war Mitglied des pommerschen Provinziallandtags (ab 1860), des Reichstags (ab 1877) und Vertreter in synodalen Gremien der evangelischen Kirche.
Biographie Erich Zweigert Erich Zweigert zählt zu den bedeutendsten Oberbürgermeistern der Stadt Essen im 19. und 20. Jahrhundert. Während seiner Amtszeit von 1886 bis 1906 wurde Essen Großstadt (1896). Außerdem legte er den Grundstock für die Entwicklung Essens von einer wenig ansehnlichen Industriestadt zum Wirtschafts- und Verwaltungsmittelpunkt des Ruhrgebiets.
Thema Der Provinzialrat der Rheinprovinz 1888 – 1933 – 1945 „[S]eine Rolle im öffentlichen Leben war gering.“ Diese Diagnose von Horst Romeyk ist zutreffend, was die Wahrnehmung des Provinzialrats in der Öffentlichkeit betraf. Der Provinzialrat war eine für die Provinz am Amtssitz des Oberpräsidenten errichtete, „zur Mitwirkung bei den Geschäften der allgemeinen Landesverwaltung“ berufene Behörde (§ 4 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung [LVG] vom 30.6.1883). Das Gremium ist aber von Interesse im Hinblick auf seine Tätigkeit als reine Beschlussbehörde, die Entwicklung seiner Zuständigkeiten und seine Zusammensetzung, die durchaus prominent war. 1933 wurde der Provinzialrat in einen „Führerrat“ umgewandelt, der „den Oberpräsidenten und die Regierungspräsidenten der Provinz bei der Führung ihrer Geschäfte“ beraten sollte.
Thema Der Provinzialausschuss der Rheinprovinz 1888-1933 Mit der Einführung der Provinzialordnung vom 29.6.1875 in der Rheinprovinz in einer für diese Provinz modifizierten Fassung durch Gesetz vom 1.6.1887 wurden auch im Rheinland wie zuvor im übrigen Preußen die Verwaltungsgliederung und die bisher bestehende provinzialständische Verfassung grundlegend umgewandelt. Die Provinz wurde zweigeteilt in einen staatlichen Verwaltungsbezirk (Rheinprovinz) und einen kommunalen Selbstverwaltungskörper (Provinzialverband). An der Spitze des staatlichen Verwaltungsbezirks stand der Oberpräsident, der auch die Aufsicht über den Provinzialverband ausübte. Organe des Provinzialverbandes waren der Provinziallandtag, der Provinzialausschuss und der Landesdirektor, der ab 1897 auch in der Rheinprovinz Landeshauptmann hieß. Der Provinziallandtag wurde nicht mehr durch Wahlen des bevorrechtigten Grundbesitzes und der besonders bevorrechteten Rittergüter gebildet, sondern ging aus den Wahlen der Kreistage und der Stadtverordnetenversammlungen hervor.