Thema Das Dominikanerinnenkloster Arenberg im Ersten Weltkrieg Nach der Wallfahrt zum Heiligen Rock nach Trier im Jahre 1844, die nicht nur in den südlichen Rheinlanden die katholische Basis mobilisiert hatte, begann Pfarrer Johann Baptist Kraus (1805-1893) mit dem Bau einer „Landschaftsbilderbibel“ in dem auf einer Anhöhe über Koblenz gelegenen Arenberg. Bis kurz vor seinem Tod 1893 arbeitete Pfarrer Kraus an seinem Lebenswerk, das bis in die 1960er Jahre zahlreiche Prozessionen mit bis zu 200.000 Pilgern im Jahr anzog. Der rührige Pfarrer brauchte Unterstützung. Unmittelbar neben den Pfarrer-Kraus-Anlagen wurde ein Dominikanerinnenkloster gegründet. Was 1868 als Krankenpflegeeinrichtung für die Angehörigen der Pfarrei sowie als geistliche Putzkolonne zur Pflege der Wallfahrtskirche und des Bibelgartens gedacht war, entwickelte sich bald zum Mutterhaus der deutschen Dominikanerinnen und ab 2003 zu einem überregional bekannten „Wellnesskloster“.
Thema Euskirchen 1914–1918. Der Krieg an der Heimatfront Alles ließ sich friedlich und fortschrittlich an in diesem scheinbaren Bilderbuchsommer. Die Stadt und ihre Bürger lebten in der Gewissheit, dass sie Teil einer Gesellschaft waren, mit der es wirtschaftlich und kulturell aufwärtsging. „Euskirchen erweckt den Eindruck einer vom Geist des 20. Jahrhunderts empor getragenen Stadt, die gegründet ist auf rastlosen Handel und Gewerbefleiß […] und so konnte sie insbesondere im letzten Jahrzehnt [vor dem Weltkrieg] einen erstaunlichen Aufstieg beginnen.“ Alle „wetteiferten in Entwicklungsplänen“.
Thema „Euthanasie" und Zwangssterilisierungen im Rheinland (1933–1945) In die Psychiatrie eingewiesene Männer und Frauen waren während der NS-Herrschaft von Anfang an in besonderer Weise bedroht. Denn für die Nationalsozialisten galten psychisch kranke und geistig behinderte Menschen als Träger von Erbkrankheiten, die ausgemerzt werden sollten. Als die Nationalsozialisten 1933 an die Schaltzentralen der Macht gelangten, fanden sie einen vom Preußischen Landesgesundheitsrat 1932 ausgearbeiteten Entwurf vor, den sie noch verschärften und der am 14.7.1933 mit Wirkung zum 1.1.1934 als „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" Rechtskraft erlangte.