Thema Das Reichsministerium für die besetzten Gebiete (1919-1930) Das im August 1923 errichtete Reichsministerium für die besetzten Gebiete weist selbst in der an Besonderheiten nicht armen deutschen Verwaltungsgeschichte Eigentümlichkeiten auf, die ihm unter den Ministerien seit 1919 eine besondere Stellung einräumen. Es war das einzige Ministerium auf Reichs- und Bundesebene, das nur für einen Teil des Staatsgebiets zuständig war. Vergleichbar ist auf der Reichsebene allenfalls noch das kurzlebige (1876-1879) Reichskanzleramt für Elsass-Lothringen, das die Konsolidierung der Verfassung im 1871 annektierten Reichsland zum Gegenstand hatte.
Thema Der Provinzialrat der Rheinprovinz 1888 – 1933 – 1945 „[S]eine Rolle im öffentlichen Leben war gering.“ Diese Diagnose von Horst Romeyk ist zutreffend, was die Wahrnehmung des Provinzialrats in der Öffentlichkeit betraf. Der Provinzialrat war eine für die Provinz am Amtssitz des Oberpräsidenten errichtete, „zur Mitwirkung bei den Geschäften der allgemeinen Landesverwaltung“ berufene Behörde (§ 4 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung [LVG] vom 30.6.1883). Das Gremium ist aber von Interesse im Hinblick auf seine Tätigkeit als reine Beschlussbehörde, die Entwicklung seiner Zuständigkeiten und seine Zusammensetzung, die durchaus prominent war. 1933 wurde der Provinzialrat in einen „Führerrat“ umgewandelt, der „den Oberpräsidenten und die Regierungspräsidenten der Provinz bei der Führung ihrer Geschäfte“ beraten sollte.
Thema Reichstagswahlen und Reichstagsmandate der Rheinprovinz 1918 bis 1933 Wahlen sind Personalentscheidungen der Wählerinnen und Wähler, durch die politische Verantwortungsträger rekrutiert und legitimiert werden sollen. Mit Wahlen werden Repräsentativorgane wie der Reichstag oder Personen für ein Wahlamt bestimmt. Sie können in der Gesellschaft vorhandene Interessen und Strömungen integrieren. Durch Wahlen sollen politische Prozesse beeinflusst und Wähler für bestimmte gesellschaftliche Werte und Ziele mobilisiert werden. Wahlen sind ein entscheidendes Element der Demokratie.
Thema Die Vertretung der Rheinprovinz im Preußischen Staatsrat (1921 bis 1933) und im Reichsrat (1921 bis 1934) Der Preußische Staatsrat wurde 1920 zur Vertretung der Provinzen bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Staates gebildet. Das Preußische Staatsministerium hatte den Staatsrat über die Führung der Staatsgeschäfte auf dem laufenden zu halten, es hatte dem Staatsrat des Weiteren bei der Einbringung von Gesetzesvorlagen Gelegenheit zur gutachtlichen Äußerung zu geben, wobei der Staatsrat seine abweichende Äußerung dem Landtag schriftlich darlegen konnte. Der Staatsrat war ferner berechtigt, über das Staatsministerium Gesetzesvorlagen im Landtag einzubringen.
Thema Die rheinischen Großstädte während der Weltwirtschaftskrise 1929-1933 (Teil I – Rahmenbedingungen und Ausgangslage vor der Krise) Die so genannte „Weltwirtschaftskrise“ oder „Große Depression“ in den Jahren 1929 bis 1932/1933 ist unter temporärem Maßstab nur eine historische Episode. Ihre politische und ökonomische Wirkungsgeschichte, welche sich bis in den Anfang des 21. Jahrhunderts verfolgen lässt, gehört zu den nachhaltigsten der deutschen Geschichte des 20. Jahrhunderts. In der Geschichte der Theorie der Wirtschaftspolitik fand sie ihren Niederschlag in der Entwicklung einer antizyklischen Konjunkturpolitik, die nach dem Begründer, dem britischen Ökonomen John M. Keynes (1886-1946) als „Keynesianismus“ bezeichnet wird. Für die Großstädte im Rheinland sollte diese Wirtschaftskrise ganz außerordentliche und tief greifende Herausforderungen stellen. Die sechs größten unter ihnen mit mehr als 200.000 Einwohnern lagen im nördlichen Rheinland.
Thema Die rheinischen Großstädte während der Weltwirtschaftskrise 1929-1933 (Teil II – Verlauf der Weltwirtschaftskrise) Bedient man sich des Elektrizitätsverbrauchs als einem zeitnahen Indikator der lokalen Wirtschaftskonjunktur, weil er unmittelbar in den Statistiken der kommunalen Versorgungsunternehmen nachgewiesen werden kann, dann ergeben sich detaillierte Verläufe, die nach der statistischen Ausschaltung der saisonalen Komponente für Industrie und Gewerbe die große Depression belegen. Die Konjunktur ließ in der zweiten Hälfte 1929 spürbar nach, blieb aber im Ruhrgebiet noch befriedigend. Die Stimmung verschlechterte sich. Mit dem Börsenkrach im Oktober 1929 fühlten sich die Skeptiker im Blick auf die Zukunft bestätigt. Im Sommer 1930 wie im Winter 1930/1931 lagen alle Zahlen unter den jeweiligen Vorjahreswerten. Ende 1930 erreichten die Aktienkurse nur noch 60 Prozent des Durchschnitts von 1929. In den konsumnahen Wirtschaftsbranchen verlief der Abschwung der Wirtschaft aber sogar milder als im Reichsdurchschnitt. Die Zinsen auf dem Kapitalmarkt sanken von Mitte 1929 bis August 1930 von über 8,5 auf 4 Prozent, was aber wegen des unsicheren konjunkturellen Umfelds für Umschuldungen, nicht aber für Investitionen genutzt wurde. Danach stiegen die Zinsen deutlich an, weil die Sicherheit neuer Kredite in Frage stand und sich das Kreditangebot stark verknappte.