Thema „Euthanasie" und Zwangssterilisierungen im Rheinland (1933–1945) In die Psychiatrie eingewiesene Männer und Frauen waren während der NS-Herrschaft von Anfang an in besonderer Weise bedroht. Denn für die Nationalsozialisten galten psychisch kranke und geistig behinderte Menschen als Träger von Erbkrankheiten, die ausgemerzt werden sollten. Als die Nationalsozialisten 1933 an die Schaltzentralen der Macht gelangten, fanden sie einen vom Preußischen Landesgesundheitsrat 1932 ausgearbeiteten Entwurf vor, den sie noch verschärften und der am 14.7.1933 mit Wirkung zum 1.1.1934 als „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" Rechtskraft erlangte.
Thema Die Medizinische Fakultät der Universität Bonn im „Dritten Reich“ (1933–1945) Die Universität Bonn und ihre Medizinische Fakultät besaßen einen besonderen Status, der die Nationalsozialisten immer wieder mit Misstrauen erfüllte. Denn viele ihrer Professoren und Mitarbeiter waren überzeugte Katholiken, die der neuen Ideologie nicht folgen mochten. Doch wenn die Bonner Medizinische Fakultät dem Nationalsozialismus auch keinen gesicherten Raum bot, ein Hort des Widerstands war sie nicht. Viele Fakultätsmitglieder, schon 1933 über ein Drittel, 1945 dann über zwei Drittel, schlossen sich der NSDAP an; darunter war am 30.1.1933 noch kein Ordinarius. Ende 1934 zählte ein Viertel und ab Ende 1937 etwa die Hälfte der Ordinarien zu den Mitgliedern der NSDAP. Nur in der Landwirtschaftlichen Fakultät war der Anteil der Parteigenossen höher. Im Vergleich zu den Medizinischen Fakultäten anderer Universitäten aber war er unterdurchschnittlich.