Thema Der Provinzialrat der Rheinprovinz 1888 – 1933 – 1945 „[S]eine Rolle im öffentlichen Leben war gering.“ Diese Diagnose von Horst Romeyk ist zutreffend, was die Wahrnehmung des Provinzialrats in der Öffentlichkeit betraf. Der Provinzialrat war eine für die Provinz am Amtssitz des Oberpräsidenten errichtete, „zur Mitwirkung bei den Geschäften der allgemeinen Landesverwaltung“ berufene Behörde (§ 4 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung [LVG] vom 30.6.1883). Das Gremium ist aber von Interesse im Hinblick auf seine Tätigkeit als reine Beschlussbehörde, die Entwicklung seiner Zuständigkeiten und seine Zusammensetzung, die durchaus prominent war. 1933 wurde der Provinzialrat in einen „Führerrat“ umgewandelt, der „den Oberpräsidenten und die Regierungspräsidenten der Provinz bei der Führung ihrer Geschäfte“ beraten sollte.
Orte und Räume Regierungsbezirk Düsseldorf Der im nordwestlichen Nordrhein-Westfalen gelegene Regierungsbezirk Düsseldorf wird umgrenzt vom Regierungsbezirk Münster im Norden, vom Regierungsbezirk Arnsberg im Osten sowie vom Regierungsbezirk Köln im Süden. Die westliche Bezirksgrenze ist auf 138 Kilometern identisch mit der deutschen Grenze zu den Niederlanden. Sitz der Bezirksregierung ist die Stadt Düsseldorf.