Thema Das Reichsministerium für die besetzten Gebiete (1919-1930) Das im August 1923 errichtete Reichsministerium für die besetzten Gebiete weist selbst in der an Besonderheiten nicht armen deutschen Verwaltungsgeschichte Eigentümlichkeiten auf, die ihm unter den Ministerien seit 1919 eine besondere Stellung einräumen. Es war das einzige Ministerium auf Reichs- und Bundesebene, das nur für einen Teil des Staatsgebiets zuständig war. Vergleichbar ist auf der Reichsebene allenfalls noch das kurzlebige (1876-1879) Reichskanzleramt für Elsass-Lothringen, das die Konsolidierung der Verfassung im 1871 annektierten Reichsland zum Gegenstand hatte.
Epoche 1871 bis 1918 - Das Rheinland im Kaiserreich Von der nationalen Begeisterung, die viele Deutsche beim Beginn des Deutsch-Französischen Krieges im Sommer 1870 ergriff, blieb auch die Bevölkerung des Rheinlands nicht unberührt. Im Jahr darauf wurden die zurückkehrenden siegreichen Truppen und ihr Monarch in rheinischen Städten mit Pomp und Enthusiasmus empfangen. Aufgrund ihrer exponierten Lage an der Westgrenze des neu geschaffenen Deutschen Reichs konnte die Rheinprovinz sich der besonderen symbolischen Wertschätzung des nationalistischen Empfindens gewiss sein: Als eine inoffizielle Nationalhymne galt in den folgenden Jahrzehnten die von Max Schneckenburger (1819-1849) gedichtete „Wacht am Rhein“.