Thema Die Rheinlande. Konstanz und Wandel ihrer politischen Raumordnungen von der Spätantike bis zur Gegenwart Eine Definition des Gegenstands der Geschichtswissenschaft könnte lauten: Unter Geschichte versteht man menschliches Handeln in Gemeinschaften in Zeit und Raum. Damit sind drei Grundbedingungen genannt, die historische Prozesse bestimmen. Historische Forschung hat grundsätzlich alle drei Bedingungen angemessen zu berücksichtigen, es gibt aber auch Fragestellungen, die eine bestimmte Determinante in den Mittelpunkt rücken. Der Mensch als soziales Wesen ist vornehmlich Gegenstand der Sozial- und Verfassungsgeschichte, die Kategorie der Zeit ist Gegenstand der historischen Hilfswissenschaft der Chronologie, sie fungiert aber auch als Leitfaden für die Ereignisgeschichte. Der Raum hat von jeher in der Landesgeschichte grundlegende Bedeutung gehabt, aber auch größere Räume haben den Rahmen für historiographische Untersuchungen abgegeben.
Biographie Familie Stumm I Aus der vom Hunsrück stammenden Familie Stumm leiteten sich zwei herausragende Unternehmerdynastien ab, der jüngste Sohn von Johann Christian Stumm (1640-1719) begründete eine Orgelbauerfamilie, der älteste eine Hüttenfamilie, die im 19. Jahrhundert ein führendes deutsches Unternehmen aufbaute.
Epoche 1871 bis 1918 - Das Rheinland im Kaiserreich Von der nationalen Begeisterung, die viele Deutsche beim Beginn des Deutsch-Französischen Krieges im Sommer 1870 ergriff, blieb auch die Bevölkerung des Rheinlands nicht unberührt. Im Jahr darauf wurden die zurückkehrenden siegreichen Truppen und ihr Monarch in rheinischen Städten mit Pomp und Enthusiasmus empfangen. Aufgrund ihrer exponierten Lage an der Westgrenze des neu geschaffenen Deutschen Reichs konnte die Rheinprovinz sich der besonderen symbolischen Wertschätzung des nationalistischen Empfindens gewiss sein: Als eine inoffizielle Nationalhymne galt in den folgenden Jahrzehnten die von Max Schneckenburger (1819-1849) gedichtete „Wacht am Rhein“.
Thema Industrialisierung und Städtebildung an der Saar Als im Saarland 1973 die kommunale Gebiets- und Verwaltungsreform durchgeführt wurde, gab es 16 Städte. Auf den ersten Blick scheint, wenn man die Namensliste durchgeht, das Stadtrecht in keinem einzigen Fall in der Hochphase der Industrialisierung verliehen worden zu sein. Die Hälfte erhielt die Verleihung erst nach dem Ersten Weltkrieg, allein sechs von ihnen nach dem Zweiten Weltkrieg. Bei der anderen Hälfte ist nach den geschichtlichen Bestandteilen des Saarlandes zwischen drei bayerischen und fünf preußischen Städten zu unterscheiden, bis auf historisch begründete Ausnahmen handelte es sich beim Stande von 1914 um Kreisstädte.