Beschreibung

Pfarrer Anton Nikolaus Ibald (1881-1968) forderte seine Gemeinde in einer Predigt im Vorfeld der Kommunalwahlen dazu auf, die Zentrumspartei zu wählen. Dafür verurteilte das Landgericht Neuwied ihn am 19.7.1933 zu 500 RM Geldstrafe. Am 29.8.1935 entzog ihm der Regierungspräsident darüber hinaus die Lehrerlaubnis für Religionsunterricht. Weil er dies während einer Messe von der Kanzel mitteilte und sich kritisch dazu äußerte, brachte dies ein Gendarmeriebeamter zur Anzeige. Es kam zu mehreren Verhören durch die Gestapo und eine Anklage wegen Vergehens gegen das Heimtückegesetz vor dem Sondergericht Köln. Außerdem musste Ibald am 24.12.1935 noch einmal 50 RM Strafe zahlen, weil er gegen die Polizeiverordnung vom 23.7.1935, konfessionelle Jugendverbände betreffend, verstoßen hatte.

Quellen

LHAK 463, Nr. 398

Literatur

Priester unter Hitlers Terror. Eine biographische und statistische Erhebung, bearb. von Ulrich von Hehl und Christoph Kösters, 4. durchgesehene und ergänzte Auflage, Paderborn u.a. 1998, S. 1458.

Sicherheit: belegt