Beschreibung

Der Leubsdorfer Peter Schneider (geboren 1915) hatte bei der Fronleichnamsprozession einen Hakenkreuzwimpel von der Fahne des Junggesellen-Vereins genommen und war deswegen verhaftet worden. Als er im Gefängnis saß, erhielt er zu seinem Namenstag 127 Glückwunschkarten und wurde bald darauf entlassen. Wer den Anstoss gab, so viele Karten zu schreiben, ist nicht bekannt. Bekannt ist aber, dass der stellvertretende Bürgermeister von Leubsdorf, Anton Schneider (1899-1973), Peter Schneider einen Tipp gab, der ihn vor einer Verurteilung vor dem Sondergericht Köln bewahrte. Möglicherweise machte er ihn darauf aufmerksam, dass in der Anklageschrift Ruf- und Zweiname vertauscht worden war, so dass ein formaler Fehler eine Anklageerhebung verhinderte.

Literatur

Stümper, Wolfgang, Anton Schneider. Der Leubsdorfer Bürgermeister der Nachkriegs- und Wirtschaftswunderjahre, [Leubsdorf] 2010, S. 21-22.

Sicherheit: belegt