Beschreibung

Der Kaufmann Ferdinand Stiehl (geboren 1900) wurde 1940 wegen Verstoß gegen die Rundfunkverordnung und fortgesetztem Verstoß gegen die Heimtückeverordnung zu zwei Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt.

Quellen

LHAK 442, Nr. 15792

Sicherheit: belegt