Beschreibung

Der Dreher Ferdinand Thamisch (geboren 7.11.1903) war parteilos, aber Mitglied der Deutschen Front, die für einen Anschluss des Saargebiets an das Deutsche Reich agierte. Nach der Abstimmung 1935 erhielt er die Aufforderung, der NSV beizutreten. Als er sich weigerte, erfolgte seine Entlassung bei der Firma Heckel in Rohrbach, bei der er seit 1923 arbeitete. Nach kurzer Arbeitslosigkeit fand er eine Stelle bei der Firma Dingler, die ihm jedoch nach sechs Wochen kündigte. Ein erneuter Eintritt bei der Firma Heckel verknüpfte diese mit dem Eintritt in die NSV. Thamisch trat der NSV bei und konnte wieder bei Heckel arbeiten. In seinem Haus wohnten auch zwei Kommunisten. Da er ihnen nicht kündigte und auch den Umgang mit ihnen nicht mied, wurde er stets mit Misstrauen beobachtet. Am 30.5.1940 wurde er von der Gestapo verhaftet und verhört. Erst ab dem 5.6.1940 befand er sich in U-Haft. Das Sondergericht für den Oberlandesgerichtsbezirk Zweibrücken, das in Kaiserslautern tagte, verurteilte Thamisch am 2.8.1940 zu drei Monaten Gefängnis. Ein gleichzeitig laufendes Verfahren wegen Beleidigung stellte das Gericht ein. Unter Anrechnung der bisherigen Haftzeit blieb er bis zur Verbüßung seiner Strafe am 30.8.1940 in Haft. Danach konnte er wieder bei der Firma Heckler arbeiten.

Quellen

LA Saar LEA 2545

Sicherheit: belegt