Beschreibung

Der evangelische Pfarrer Hans Groß (geb. am 6.10.1904 in Darmstadt), wohnhaft in Freusburg, weigerte sich, die staatlich angeordnete Erklärung abzugeben, dass er davon absehen werde, die Beschlüsse der Bekenntnissynode bekannt zu geben. Er begründete dies damit, "daß er dem Befehle Gottes mehr gehorchen müsse". Die mehrfach stattgefundenen Bekenntnissynoden der "Bekennenden Kirche" verfolgten das Ziel, sich offiziell von der staatlich anerkannten und gleichgeschalteten evangelischen Kirche der "Deutschen Christen" und der NS-Kirchenpolitik zu distanzieren, um eine Art Gegenpol als "die wahre und unverfälschte" evangelische Kirche zu bilden. Weiterhin stritt Pfarrer Groß den Besitz von Abdrucken der Kanzelabkündigung ab, jedoch fand die Stapo "eine große Auswahl Druckstücke". Groß, der bei den Behörden als "Hetzer" geführt wurde, nahm man am 17.3. 1935 um sieben Uhr in Schutzhaft. Bereits am Nachmittag diagnostizierte der Gerichtsarzt Haftunfähigkeit bei Groß, da dieser unter Magen- und Gallenblasenbeschwerden litt. Der Geistliche musste mit sofortiger Wirkung aus der Haft entlassen werden.

Quellen

LHAK 441, Nr. 28239, p. 9

Sicherheit: belegt