Beschreibung

Der Regens des Konvikts zu Emmerich Dr. Heinrich Gleumes (1897-1951) hatte laut Polizei seinen Schülern die Zugehörigkeit zu nationalsozialistischen Verbänden untersagt. Begründung war, dass so Unzuträglichkeiten innerhalb der Schülerschaft vermieden würden. Zudem kritisierte er den Dienst bei der SA mit der Begründung, dass deren Angehörigen die Möglichkeit genommen werde, an der Sonntagsmesse teilzunehmen. 1935 wurde ein Verfahren gegen Dr. Gleumes eingeleitet. Die Dienststrafkammer Düsseldorf verfügte wegen dieser Verletzung der Gehorsamspflicht gegenüber dem weltlichen Dienstherrn am 9.7.1936 die Entlassung des Studienrats.

Quellen

LHAK 403, Nr. 16850, 399; LAV NRW Abt. Rheinland, RW 58, Nr. 40742

Literatur

Priester unter Hitlers Terror. Eine biographische und statistische Erhebung, bearb. von Ulrich von Hehl/Christoph Kösters u.a., 4. durchgesehene und ergänzte Auflage, Paderborn u.a. 1998, S. 1029.

Sicherheit: belegt