Beschreibung

Der Katholische Jungmännerverein St. Mariä Himmelfahrt Essen-Altendorf und der dort beschäftigte Kaplan Heinrich Vogel (1899-1953) ließen als Nachfolgepublikation zur verbotenen "Fanfare" die Vereinsnachrichten des Jungmännervereins drucken. Diese waren jedoch nach Meinung der Stapostelle Düsseldorf in Stilistik und Inhalt der "Fanfare" sehr ähnlich. Die Pfarre stritt dies ab und verwies darauf, dass es die Nachrichten schon seit 17 Jahren gäbe. Zudem, so die Stapo, beinhaltete die Ausgabe vom April 1934 einen Bericht mit der Überschrift "Tatsachen", der nach Meinung der Beamten Gräuelpropaganda beinhalten würde. Die Vereinsnachrichten wurden beschlagnahmt, zudem wurde ein Strafverfahren gegen den Kaplan auf Grundlage der "Verordnung zum Schutze von Volk und Staat" geprüft. Das Verfahren wurde jedoch von der Oberstaatsanwaltschaft Essen eingestellt.

Quellen

LHAK 403, Nr. 16845, p. 625

Literatur

Priester unter Hitlers Terror. Eine biographische und statistische Erhebung, bearb. von Ulrich von Hehl/Christoph Kösters u.a., 4. durchgesehene und ergänzte Auflage, Paderborn u.a. 1998, S. 803f.

Sicherheit: belegt