Beschreibung

"Der frühere Straßenbahnschaffner Johann Roggendorf (geboren am 11.2.1879) war von 1920 bis zu ihrer Auflösung Mitglied der KPD, weshalb er bereits am 2.3.1933 verhaftet und in das Konzentrationslager Papenburg überführt worden war. Aus diesem war er am 23.12.1933 wieder entlassen worden. In den folgenden Jahren betätigte er sich im Reichsluftschutzbund; seine minderjährige Tochter wurde Mitglied der Deutschen Arbeitsfront. Am 15.2.1935 suchte Roggendorf im Arbeitsamt in der Badstraße um seine Wiedereinstellung als Straßenbahnschaffner nach. Im Wartebereich berichtete er öffentlich mehreren anderen Wartenden von seiner Haftzeit im Konzentrationslager. Er gab an, dass Häftlinge im Konzentrationslager „bei trocken Brot schwer schuften müssen, so etwas würde ein Unternehmen von einem Arbeiter niemals verlangen. (Gestapobericht)"" Auch sei „das Erschießen der Häftlinge an der Tagesordnung"". Er berichtete weiter, dass die betroffenen Häftlinge weggeführt und erschossen würden und es dann dargestellt werde, als wären sie auf der Flucht erschossen worden. Ein Anwesender fragte Roggendorf daraufhin, ob er seine Aussagen beweisen könnte, was Roggendorf bejahte. Er schloss mit der Anmerkung ""So geht man heute mit den Proleten um"". Roggendorf bestritt diese Äußerungen im Verhöhr nicht und gab an, an diesem Tag besonders niedergeschlagen gewesen zu sein, da seine Wiedereinstellung bei der Stadt Köln abgelehnt worden war. Im Verhöhr veränderte er seine Aussage diesbezüglich, dass er selbst keine wie von ihm geschilderten Erschießungen erlebt habe, aber dass es unter den Häftlingen allgemein bekannt gewesen sei, dass es dazu kam. Das Verfahren wegen Verstoßes gegen das „Heimtückegesetze"", wurde schließlich eingestellt, da kein weiterer „Schaden"" aus den Äußerungen entstanden sei."

Quellen

LAV NRW R, Gerichte Rep 112, Nr. 16581

Sicherheit: belegt