Beschreibung

Der Kaplan Theodor Riesen (geb. am 18.8.1897 in Kleve) wurde beschuldigt, in seinen Predigten am 28.7.1935 auf die „ganz und gar falsche Propheten“ hingewiesen zu haben, die Religion zur Privatsache erklärten. Außerdem soll er gegenüber anwesenden Jugendlichen erklärt haben: „Die falschen Propheten im Schafskleid, innerlich aber reissende Wölfe, holen Dich, unerfahrene Jugend, fort von Kirche, Elternhaus und Schule, sie bringen Dich ins Krankenhaus, Siechenhaus, Irrenhaus, Zuchthaus, Totenhaus.“ Kaplan Riesen wurde am 21.11.1935 vom Sondergericht Düsseldorf wegen Vergehens gegen § 2 Abs. 1 des „Heimtückegesetzes“ zu vier Monaten Gefängnis verurteilt. Der Strafvollzug wurde aufgrund des Straffreiheitsgesetzes vom 23.4.1936 ausgesetzt.

Quellen

LAV NRW Gerichte Rep. 114, Nr. 734

Sicherheit: belegt