Beschreibung

Katharina Z. wurde am 2.5.1944 vom Sondergericht Duisburg wegen des Abhörens feindlicher Sender und der Verbreitung von Feindnachrichten zu zwei Jahren Zuchthaus verurteilt. Weil sie ihren Ehemann hinzugerufen und die Lautstärke so hoch eingestellt hatte, dass auch die Nachbarn mithören konnten, war das absichtliche Verbreiten der Nachrichten unterstellt worden.

Literatur

Schmidt, Herbert, "Beabsichtige ich die Todesstrafe zu beantragen". Die nationalsozialistische Sondergerichtsbarkeit im Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf 1933 bis 1945, Essen 1998, S. 179-180.

Sicherheit: belegt