Beschreibung

Am 4.4.1934 fand eine verbotene Wehrübung der katholischen Jungschar in Bonn statt. Die Jugendlichen trugen zum Teil auch verbotene Uniformen und Uniformstücke der Jungschar. Leiter der Veranstaltung war der Jungscharführer Clässen. Dieser gab an, nichts von einem Verbot gewusst zu haben. Die Veranstaltung, an der 20 Jugendliche teilnahmen, wurde schließlich von der Polizei aufgelöst. Gegen die Jungschar und deren Präses Kaplan Dr. Paul Wolff von Dottendorf wurden Ermittlungen eingeleitet. Wolff selbst kam noch zweimal mit den NS-Behörden in Berührung. Am 16.2.1939 wurde er verwarnt, weil er Eltern dazu bewegen wollte, ihre Kinder in Seelsorgestunden zu schicken, und 1941 erhielt er von der Reichsschriftumskammer ein Betätigungsverbot als theologischer Schriftsteller.

Quellen

LHAK 403, Nr. 16845, S. 233

Literatur

Priester unter Hitlers Terror. Eine biographische und statistische Erhebung, bearb. von Ulrich von Hehl/Christoph Kösters u.a., 4. durchgesehene und ergänzte Auflage, Paderborn u.a. 1998, S. 810.

Sicherheit: belegt