Beschreibung

Maria Rüter (1890-1958), geborene Pribisch, betätigte sich auch nach deren Verbot weiter für die Internationale Bibelforscher-Vereinigung (IBV). In ihrem Wohnzimmer hing ein Kalender der IBV für das Jahr 1935, der mit einem großen bunten Bild, das auf die Lehre der Vereinigung Bezug nahm, verziert war. Als ein Ehepaar aus der Nachbarschaft zu Besuch kam, erläuterte Frau Rüter der Ehefrau das Bild. Sie erzählte zudem, die Schriften der Internationalen Bibelforscher-Vereinigung hätten Adolf Hitler und die Reichsregierung schon wiederholt gewarnt: Es bleibe nichts mehr so, wie es vorher gewesen sei. Als der Ehemann der Nachbarin ihr daraufhin sagte, wenn sie Christin sei, müsse sie auch für die Regierung beten, erwiderte sie: "Für eine solche Regierung bete ich nicht." Angesprochen auf Bilder des Führers in der Diele, bezeichnete sie diese als Teufelswerk. Deshalb verhaftete die Gestapo sie am 19.10.1937. Als man bei dieser Gelegenheit ihre Wohnung durchsuchte, fand man außerdem 83 Zeitschriften und Bücher der IBV. Zwei dieser Zeitschriften, das "Bulletin für Jehovas Zeugen, Monatliche Beilage zum Wachtturm" und "Die Stadt der Sicherheit" stammten aus dem September beziehungsweise November 1935. Im anschließenden Verhör erzählte Frau Rüter, dass sie die Zeitschrift "Die Stadt der Sicherheit" von einem Mann namens Macco erhalten habe, der früher auch Bibelforscher gewesen sei. Die Zeugen Jehovas nahmen früh Decknamen an, um sich vor der Verfolgung durch die NS-Behörden zu schützen. Außerdem fand man einen von August Bongardt an Frau Rüter gerichteten Brief vom 25.7.1936. Der Anfang des Briefes lautete wie folgt: "Auf Schwester Macco zurückzukommen, hatte ich eine unpassende Äußerung ausgesprochen und zwar, sie glaubt nicht an Hermagedon! Nun ja, wenn sie daran nicht glaubt, dann ist sie auch nicht fest an das ganze "Wort Gottes" zu glauben. Denn wenn Jehova seinen hocherhabenen Namen selbst rechtfertigt, dann muss er einen gewaltigen Krieg führen, um seine Feinde auszurotten." Das Sondergericht Saarbrücken verurteilte Rüter am 16.12.1937 zu drei Monaten Gefängnis unter Anrechnung der Untersuchungshaft. Ihre Strafe verbüßte sie vom 16.12.1937 bis zum 17.1.1938 im Gefängnis Saarbrücken-Lerchesflur. Nachdem die Strafe verbüßt war, nahm die Gestapo sie in Schutzhaft, wo sie bis zum 4.6.1938 verblieb.

Quellen

LA Saar LEA 16998, StAnw 284

Sicherheit: belegt