Beschreibung

Pfarrer Franz Coenen (1885-1939) verbreitete im April 1937 das Flugblatt "Seelsorgerbrief an die Eltern” zur Bekenntnisschule. Ein eingeleitetes Verfahren wurde aufgrund des Straffreiheitsgesetzes vom 30.4.1938 eingestellt. Weil er außerdem eine Druckschrift ohne Impressum verbreitet hatte, erließ das Amtsgericht Jülich am 3.2.1939 einen Strafbefehl über 150 Reichsmark Geldstrafe, ersatzweise 30 Tage Haft. Nachdem Coenen seinen Einspruch zurückgezogen hatte, wurde der Strafbefehl rechtskräftig.

Literatur

Priester unter Hitlers Terror. Eine biographische und statistische Erhebung, bearb. von Ulrich von Hehl/Christoph Kösters u.a., 4. durchgesehene und ergänzte Auflage, Paderborn u.a. 1998, S. 265.

Sicherheit: belegt