Beschreibung

Der Lebensmittelhändler Wilhelm Reintjens (geboren 08.12.1903 in Hassum) half gemeinsam mit seinem Bruder Johann Reintjens und den jüdischen Eheleuten Max und Feige Goldstein (geboren 22.12.1885 bzw. 16.03.1884) mehreren jüdischen Mitbürgern zur Flucht in die Niederlande. Gegen Geldzahlungen brachte Reintjens auswanderungswillige Juden vom Bahnhof Goch aus auf einem Lastwagen zum grenznahen Bauernhof seiner Eltern in Hassum im Kreis Kleve, wo er sie versteckt hielt. Von dort brachte er sie schließlich über die niederländische Grenze. Dies gelang ihm in den Fällen der Eheleute Wellner, der Familie Reichmann, des Salomon Chaim wie der Ehefrau Julius Chaim, die alle aus Duisburg stammten. In den Fällen der Eheleute Schulim und Lea Rechtschaffen aus Duisburg, Gedale Friedler aus Oberhausen und des Jakob Zwick aus Leipzig scheiterte der Grenzübertritt am 13.10.1939 durch Festnahme an der niederländischen Grenze. Wilhelm Reintjens wurde am 02.11.1939 in Haft genommen, Schulim Rechtschaffen wie Jakob Zwick am 04.12.1939 in das Konzentrationslager Sachsenhausen deportiert, Lea Rechtschaffen in das Konzentrationslager Ravensbrück. Reintjens wurde infolge nach Sachsenhausen und Dachau deportiert. Schulim Rechtschaffen wie Jakob Zwick starben im Konzentrationslager. Die Eheleute Goldstein wurden als nicht "haft- und lagerfähig" betrachtet und am 06.02.1940 aus der Schutzhaft entlassen. Ebenso Gedale Friedler, der nachweisen konnte, dass für ihn bald die Möglichkeit der legalen Auswanderung bestand. Er wanderte später aus. Johann Reintjens war schon zuvor am 12.10.1939 verstorben. Zunächst als Mittelsmann verdächtigt, wurde der Erbhofbauer und Schwager des Wilhelm Reintjens, Peter Schoemaker kurzzeitig festgenommen, wegen seines nachdrücklichen Bestreitens jeglicher Mittäterschaft aber entlassen. Das Amtsgericht Goch verurteilte Lea Rechtschaffen wegen Beihilfe zum unbefugten Grenzübertritt am 26.08.1941 zu 4 Monaten Gefängnisstrafe. Nach Berufung verurteilte das Landgericht Kleve am 11.09.1941 die ebenfalls wegen Beihilfe angeklagten Eheleute Goldstein zu 8 Monaten und Wilhelm Reintjens zu 11 Monaten Gefängnisstrafe. Die angeklagten Eheleute Schoemaker wurden aus Mangel an Beweisen freigesprochen.

Quellen

LAV NRW, Abt. Rheinland RW 58, 06580

Sicherheit: belegt