Beschreibung

Der Schiffer Wilhelm Titz (geboren am 7.11.1878) aus Oberwinter hatte bereits 1939 wegen staatsfeindlicher Äußerungen 21 Tage in Schutzhaft gesessen und war des Weiteren am 28. Juli 1942 wegen Vergehens gegen das Heimtückegesetz zu einer Gefängnisstrafe von fünf Monaten verurteilt worden. Am 4.10.1942 äußerte er im Bahnhof Oberwinter vor zahlreichen Reisenden gegenüber dem Ehepaar Anna und Josef Schmitz (der Ehemann war auf der SS-Junkerschule in Bad Tölz tätig): "Euch werden in nächster Zeit noch die Augen aufgehen; was die da oben sagen, ist ja doch nicht wahr; man soll doch endlich Schluß machen", und im weiteren Verlauf des Gesprächs: "An jedem Telegrafenmast müßte einer von Euch hängen; Ihr kennt ja keinen Gott und kein Gebot; Ihr wollt ja an nichts mehr glauben." Am 3.11.1942 kam Titz deshalb in Untersuchungshaft. Im Prozess erklärte er, er könne sich nicht im Einzelnen erinnern, was er in dem Gespräch gesagt habe, da er an dem Morgen bereits Alkohol getrunken und daher etwas benommen gewesen sei. Außerdem sei er erregt gewesen, da er von seinem an der Ostfront kämpfenden Sohn längere Zeit keine Nachricht erhalten habe. Obwohl das Gericht dem Angeklagten "Verkalkungserscheinungen" bescheinigte, wurde Titz am 18.1.1943 zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr verurteilt, da er wegen ähnlicher Vergehen bereits vorbestraft war.

Quellen

LHAK 584,1, Nr. 2322

Sicherheit: belegt