Thema Der Reichskommissar für die besetzten rheinischen Gebiete (1919–1930) Nach den Bestimmungen des Waffenstillstandsvertrages vom 11.11.1918 waren die deutschen Gebiete von deutschen Truppen zu räumen. In die geräumten Gebiete marschierten im Laufe des Dezember alliierte Truppen in die westlich des Rheins gelegenen deutschen Gebiete ein (Belgier: Niederrhein und Raum Aachen, Briten: Raum Köln, Amerikaner: Raum Koblenz, Franzosen; Raum Mainz und die Pfalz) und besetzten auch drei Brückenköpfe auf dem rechten Rheinufer mit einem Radius von 30 Kilometern um Köln, Koblenz und Mainz (am 16.1.1919 kam ein weiterer Brückenkopf bei Kehl mit einem Radius von 10 Kilometern hinzu). Betroffen von der Besetzung war in erster Linie die überwiegend auf der linken Rheinseite gelegene preußische Rheinprovinz. Besetzt waren die linksrheinischen Gebiete der Rheinprovinz, aus der Provinz Hessen-Nassau Teile des Regierungsbezirks Wiesbaden, die bayerische Pfalz, der größte Teil der hessischen Provinz Rheinhessen und der oldenburgische Regierungsbezirk Birkenfeld, ferner das badische Kehl.