Biographie Udo Klausa Udo Klausas Biografie ist in mehrfacher Hinsicht bedeutsam. Erstens, weil er von 1954 bis 1975 als erster Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) amtierte, der in der Nachfolge des preußischen Provinzialverbandes 1953 gegründet worden war. Klausa prägte den Verband in seiner Aufbauphase und trug wesentlich dazu bei, dass sich der LVR zu einem zentralen Akteur des westdeutschen Sozialstaates entwickelte, der wesentliche Aufgaben für die Gesellschaft in Feldern wie der Jugendhilfe, der Psychiatrie, der Hilfe für behinderte Menschen und der Kulturpflege übernahm. Zweitens ist Klausa auch eine wichtige Figur zum Verständnis der NS-Zeit sowie der Veränderungen und Kontinuitäten im Übergang zwischen NS-Regime und Nachkriegsdeutschland.
Thema Der Provinzialausschuss der Rheinprovinz 1888-1933 Mit der Einführung der Provinzialordnung vom 29.6.1875 in der Rheinprovinz in einer für diese Provinz modifizierten Fassung durch Gesetz vom 1.6.1887 wurden auch im Rheinland wie zuvor im übrigen Preußen die Verwaltungsgliederung und die bisher bestehende provinzialständische Verfassung grundlegend umgewandelt. Die Provinz wurde zweigeteilt in einen staatlichen Verwaltungsbezirk (Rheinprovinz) und einen kommunalen Selbstverwaltungskörper (Provinzialverband). An der Spitze des staatlichen Verwaltungsbezirks stand der Oberpräsident, der auch die Aufsicht über den Provinzialverband ausübte. Organe des Provinzialverbandes waren der Provinziallandtag, der Provinzialausschuss und der Landesdirektor, der ab 1897 auch in der Rheinprovinz Landeshauptmann hieß. Der Provinziallandtag wurde nicht mehr durch Wahlen des bevorrechtigten Grundbesitzes und der besonders bevorrechteten Rittergüter gebildet, sondern ging aus den Wahlen der Kreistage und der Stadtverordnetenversammlungen hervor.