Orte und Räume Stadt Koblenz Die heute kreisfreie Stadt Koblenz blickt auf eine lange Geschichte zurück: Die keltische Handwerker- und Handelssiedlung am Zusammenfluss von Rhein und Mosel wurde zu einem römischen Militärstandort ausgebaut, im Mittelalter entwickelte sich die Ansiedlung zum Hauptort im sogenannten Trierer Niederstift und war ausgangs des Ancien Régime die Residenz des Trierer Kurfürsten. In der Franzosenzeit wurde sie zur Hauptstadt des Rhein-Mosel-Departements, nach dem Übergang der nördlichen Rheinlande an Preußen zum Sitz des Oberpräsidenten der Rheinprovinz. Nach dem Zweiten Weltkrieg hatten der Landtag und die Landesregierung von Rheinland-Pfalz hier ihren Sitz.
Orte und Räume Grafschaft Blankenheim Ein Herr von Blankenheim wird erstmals Anfang des 12. Jahrhunderts in einer Kölner Urkunde erwähnt, eindeutige Nennungen von Burg und Ort datieren ebenfalls aus dieser Zeit. Vermutlich gingen, nach Ausweis des Wappens, die Blankenheimer aus einer Nebenlinie der Grafen von Jülich hervor. Zumindest seit dem 14. Jahrhundert waren die Herren von Blankenheim auch Besitzer von Gerolstein und Kasselburg. 1380 wurden sie zu Grafen erhoben. Im 13. und 14. Jahrhundert werden sie als Kölner, Brabanter, Kurtrierer und Luxemburger Vasallen bezeichnet. Die Lehnshoheit von Jülich wurde bis ins 16. Jahrhundert anerkannt, dann aber bestritten. Schließlich verzichtete 1668 Pfalzgraf Philipp Wilhelm als Herzog von Jülich auf die Lehnsrechte über Blankenheim und Gerolstein.
Orte und Räume Reichsabtei Werden an der Ruhr Der friesische Missionar Liudger (um 742-809), der 805 der erste Bischof von Münster wurde, gründete 799 in Werden an der Ruhr ein Kloster. Die als Eigenkloster betrachtete Gründung, seit 855 mit Benediktinern besetzt, blieb bis zur Übernahme durch Abt Hildigrim II. (gestorben 886) in der Familie der Liudgeriden. Mit Privileg König Ludwigs des Jüngeren (gestorben 882) wurde das Kloster 877 Reichsabtei. Diese entwickelte bis Mitte des 12. Jahrhunderts eine bedeutende und weit ausgreifende Grundherrschaft.