Thema Die Novemberrevolution 1918 im Siebengebirge Das Attentat serbischer Extremisten auf den österreichischen Thronfolger Franz Ferdinand (1863-1914) und seine Frau Sophie (1868-1914) in Sarajewo am 28.6.1914 löste auch in der Region des Siebengebirges Entsetzen und Empörung aus. Die Unterstützung des deutschen Bundesgenossen Österreich-Ungarn zu einem energischen Vorgehen gegen Serbien stellte daher eine Selbstverständlichkeit dar. In den ersten Juliwochen blieb es sommerlich ruhig, da die deutsche Regierung nur hinter den Kulissen die Bewältigung der immer bedrohlicheren Krise betrieb. Ende Juli aber versuchte jeder an Neuigkeiten über die dramatische Entwicklung der Ereignisse zu kommen. Das Geschäftslokal der Lokalzeitung „Echo des Siebengebirges“ in Königswinter war bald von einer Menschenmenge umlagert, die hier die aktuellsten Extrablätter mit den neuesten Nachrichtenmeldungen erwartete. In Königswinter, so berichtete die Zeitung am 27.7.1914, war die Stimmung bei Bekanntwerden der Kriegserklärung Österreichs an Serbien sehr patriotisch: in den Hotels und Restaurationen seien das Deutschlandlied, „Es braust ein Ruf wie Donnerhall“, „Heil dir im Siegerkranz“ und „Gott erhalte Franz den Kaiser“ gesungen worden.
Thema Das Reichsministerium für die besetzten Gebiete (1919-1930) Das im August 1923 errichtete Reichsministerium für die besetzten Gebiete weist selbst in der an Besonderheiten nicht armen deutschen Verwaltungsgeschichte Eigentümlichkeiten auf, die ihm unter den Ministerien seit 1919 eine besondere Stellung einräumen. Es war das einzige Ministerium auf Reichs- und Bundesebene, das nur für einen Teil des Staatsgebiets zuständig war. Vergleichbar ist auf der Reichsebene allenfalls noch das kurzlebige (1876-1879) Reichskanzleramt für Elsass-Lothringen, das die Konsolidierung der Verfassung im 1871 annektierten Reichsland zum Gegenstand hatte.
Thema Katholische Kirche und französische Rheinlandpolitik nach dem Ersten Weltkrieg Die grundlegenden Veränderungen als Folge des Ersten Weltkrieges rückten das Rheinland für einige Jahre in den Brennpunkt der europäischen Politik. Gegensätzliche Erwartungen der beteiligten Länder an die Friedensordnung von 1919 – nicht nur im Verhältnis zu Deutschland, sondern auch zwischen den Siegerstaaten – wurden unübersehbar nach dem Beginn der umstrittenen französisch-belgischen Ruhraktion Anfang 1923. Insgesamt gilt die Zwischenkriegszeit als gut erforscht.
Thema „Grenzland seit Menschengedenken“ – Eupen, Malmedy, St. Vith zwischen Wiener Kongress und Versailler Vertrag Mit der nachnapoleonischen Neuordnung Europas auf dem Wiener Kongress 1815 bildeten die frühneuzeitlichen Herzogtümer Limburg und Luxemburg sowie die Fürstabtei Stavelot-Malmedy keine Einheiten mehr. Willkürlich wurden neue Grenzen gezogen zwischen dem Vereinigten Königreich der Niederlande – bestehend aus den ehemaligen sieben Vereinigten Provinzen sowie den Österreichischen Niederlanden – und dem Königreich Preußen unter Friedrich Wilhelm III. (Regentschaft 1797-1840). Dieser nahm die ihm übertragenen, ursprünglich nicht gewollten rheinischen Territorien im April des Jahres in Besitz.
Thema Die Rheinlandbesetzung (1918-1930) Bei der Besatzungszeit (1918-1930) handelt es sich um einen regelrechten Komplex von Themen. Im Folgenden stehen nicht nur Verträge und Paragraphen, Politik- und Diplomatiegeschichte im Vordergrund, sondern es gilt ebenso, einen Blick auf Kultur- und Wissenschaftspolitik beziehungsweise Kultur- und Wissenschaftsgeschichte zu werfen. Wirtschaftliche Implikationen spielen ebenfalls eine Rolle. Allerdings werden diese an anderer Stelle des Online-Portals ausführlicher behandelt, so dass sie hier lediglich gestreift werden.
Thema Die administrativen Beziehungen der Hohenzollernschen (1928 Hohenzollerischen) Lande zur Rheinprovinz (1852 bis 1945) Die Hohenzollernschen beziehungsweise ab 1928 Hohenzollerischen Lande waren ursprünglich die Fürstentümer Hohenzollern-Hechingen und Hohenzollern-Sigmaringen, die die dem preußischen Herrscherhaus verwandten Fürsten nach der Revolution von 1848 an Preußen 1849 abtraten. Das Gebiet wurde 1850 mit dem preußischen Staat verbunden und bildete einen Verwaltungsbezirk eigener Art: einen Regierungsbezirk, der keiner der Provinzen zugeteilt war, sondern grundsätzlich den Ministerien in Berlin unterstand. Für einzelne Zweige der Verwaltung unterstanden die Hohenzollernschen Lande jedoch bestimmten Behörden der Rheinprovinz, wohl auch wegen der relativen räumlichen Nähe.