Thema Am Anfang der Positionen und Begriffe: Carl Schmitt in Bonn Für die einen war er der „Kronjurist des III. Reiches“ und ein „Zuhälter der Gewalt“, für die anderen ein moderner „Klassiker des politischen Denkens“. Leben und Werk des Staats- und Völkerrechtlers Carl Schmitt (1888-1985) polarisieren bis heute und ein Ende ist nicht abzusehen.
Biographie Udo Klausa Udo Klausas Biografie ist in mehrfacher Hinsicht bedeutsam. Erstens, weil er von 1954 bis 1975 als erster Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) amtierte, der in der Nachfolge des preußischen Provinzialverbandes 1953 gegründet worden war. Klausa prägte den Verband in seiner Aufbauphase und trug wesentlich dazu bei, dass sich der LVR zu einem zentralen Akteur des westdeutschen Sozialstaates entwickelte, der wesentliche Aufgaben für die Gesellschaft in Feldern wie der Jugendhilfe, der Psychiatrie, der Hilfe für behinderte Menschen und der Kulturpflege übernahm. Zweitens ist Klausa auch eine wichtige Figur zum Verständnis der NS-Zeit sowie der Veränderungen und Kontinuitäten im Übergang zwischen NS-Regime und Nachkriegsdeutschland.
Epoche 1933 bis 1945 - Nationalsozialismus und Zweiter Weltkrieg Als die Nationalsozialisten im Januar 1933 die Macht übernahmen, konnte das Rheinland nicht als Kernland der NS-Bewegung gelten. Während die NSDAP bei den Wahlen vom 5.3.1933 reichsweit 43,9 Prozent erzielte, lag ihr Stimmenanteil in den rheinischen Wahlkreisen meist etwa zehn Prozent darunter. Ein Grund hierfür war die Stärke des politischen Katholizismus: Die katholische Zentrumspartei konnte in der Rheinprovinz 1933 fast dreimal so viele Stimmen wie im Reichsdurchschnitt erringen und gewann noch zwei Monate nach der Machtübernahme in Bonn, Aachen oder Trier mehr Wähler als die NSDAP. Auch die Linksparteien erhielten zu diesem Zeitpunkt in den rheinischen Großstädten noch starke Unterstützung, vor allem die KPD, die zwischen Köln, Duisburg und Wuppertal zwischen 18 und 20 Prozent der Stimmen bekam.
Epoche 1918 bis 1933 - Die Weimarer Republik Anfang November 1918 stand das deutsche Kaiserreich sowohl militärisch als auch politisch vor dem Zusammenbruch. Bereits vor der Ausrufung der Republik in Berlin durch Philipp Scheidemann (1865-1939, „Reichsministerpräsident" Februar – Juni 1919) am 9.11.1918 und dem Waffenstillstand zwei Tage später hatte sich Anfang November 1918 von Kiel aus im Rahmen eines Matrosenaufstandes eine revolutionäre Bewegung ausgebreitet, die in kurzer Zeit das gesamte Reich erfasste. Sämtliche Dynastien mussten abdanken, die Monarchie als Staatsform hatte in Deutschland keine Zukunft mehr.
Biographie Heinrich Haake Heinz Haake war einer der ersten Nationalsozialisten im Rheinland; er war vor 1933 führender Funktionär dieser Partei und von 1933–1945 Landeshauptmann der Rheinprovinz. Gleichwohl blieb er in der NS-Zeit gegenüber machtbewussten Figuren wie Robert Ley oder den rheinischen Gauleitern eher in der zweiten Linie.
Epoche 1871 bis 1918 - Das Rheinland im Kaiserreich Von der nationalen Begeisterung, die viele Deutsche beim Beginn des Deutsch-Französischen Krieges im Sommer 1870 ergriff, blieb auch die Bevölkerung des Rheinlands nicht unberührt. Im Jahr darauf wurden die zurückkehrenden siegreichen Truppen und ihr Monarch in rheinischen Städten mit Pomp und Enthusiasmus empfangen. Aufgrund ihrer exponierten Lage an der Westgrenze des neu geschaffenen Deutschen Reichs konnte die Rheinprovinz sich der besonderen symbolischen Wertschätzung des nationalistischen Empfindens gewiss sein: Als eine inoffizielle Nationalhymne galt in den folgenden Jahrzehnten die von Max Schneckenburger (1819-1849) gedichtete „Wacht am Rhein“.
Thema Der Provinzialausschuss der Rheinprovinz 1888-1933 Mit der Einführung der Provinzialordnung vom 29.6.1875 in der Rheinprovinz in einer für diese Provinz modifizierten Fassung durch Gesetz vom 1.6.1887 wurden auch im Rheinland wie zuvor im übrigen Preußen die Verwaltungsgliederung und die bisher bestehende provinzialständische Verfassung grundlegend umgewandelt. Die Provinz wurde zweigeteilt in einen staatlichen Verwaltungsbezirk (Rheinprovinz) und einen kommunalen Selbstverwaltungskörper (Provinzialverband). An der Spitze des staatlichen Verwaltungsbezirks stand der Oberpräsident, der auch die Aufsicht über den Provinzialverband ausübte. Organe des Provinzialverbandes waren der Provinziallandtag, der Provinzialausschuss und der Landesdirektor, der ab 1897 auch in der Rheinprovinz Landeshauptmann hieß. Der Provinziallandtag wurde nicht mehr durch Wahlen des bevorrechtigten Grundbesitzes und der besonders bevorrechteten Rittergüter gebildet, sondern ging aus den Wahlen der Kreistage und der Stadtverordnetenversammlungen hervor.