Thema Handeln auf Befehl des Führers. Die illegale und streng geheime Zwangssterilisation der „Rheinlandbastarde“ von 1937 und die Strafverfolgung der ärztlichen Täter nach 1945 Vor dem Landgericht Saarbrücken begann im August 1947 ein Strafprozess gegen drei Ärzte wegen „eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit gemäß dem alliierten Kontrollratsgesetz Nr. 10 (KRG 10) von 1945“. Der Tatbestand der vorsätzlichen Körperverletzung mit anschließendem Verlust der Zeugungsfähigkeit, der den Ärzten in der Anklage zur Last gelegt wurde, lag schon ein Jahrzehnt zurück. Zur Tatzeit 1937 war die Zwangssterilisation von Kindern deutscher Frauen und afrikanischer Besatzungssoldaten aus der Zeit der Rheinlandbesetzung nach dem ersten Weltkrieg (1918-1926), den so genannten „Rheinlandbastarden“, nach dem Gesetz nicht zulässig und rein „rassenhygienisch“ und „erbbiologisch“ begründet.
Biographie Franz Vonessen Franz Vonessen verweigerte als leitender Stadtarzt des Kölner Gesundheitsamtes in der NS-Zeit als Katholik die Mitgliedschaft in NS-Organisationen. Als er auch die Mitwirkung an gesetzlich verordneten Zwangsterilisationen verweigerte, wurde er 1937 in den Ruhestand versetzt.