Thema Handeln auf Befehl des Führers. Die illegale und streng geheime Zwangssterilisation der „Rheinlandbastarde“ von 1937 und die Strafverfolgung der ärztlichen Täter nach 1945 Vor dem Landgericht Saarbrücken begann im August 1947 ein Strafprozess gegen drei Ärzte wegen „eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit gemäß dem alliierten Kontrollratsgesetz Nr. 10 (KRG 10) von 1945“. Der Tatbestand der vorsätzlichen Körperverletzung mit anschließendem Verlust der Zeugungsfähigkeit, der den Ärzten in der Anklage zur Last gelegt wurde, lag schon ein Jahrzehnt zurück. Zur Tatzeit 1937 war die Zwangssterilisation von Kindern deutscher Frauen und afrikanischer Besatzungssoldaten aus der Zeit der Rheinlandbesetzung nach dem ersten Weltkrieg (1918-1926), den so genannten „Rheinlandbastarden“, nach dem Gesetz nicht zulässig und rein „rassenhygienisch“ und „erbbiologisch“ begründet.
Epoche Ab 1945 - Die Geschichte Nordrhein-Westfalens von 1945 bis 2017 Mit dem 8.5.1945 war das nationalsozialistische „Dritte Reich“ endgültig besiegt und die Siegermächte übernahmen mit der Berliner Erklärung vom 5.6.1945 die gesetzgebende und vollziehende Gewalt in Deutschland. Es wurden vier Besatzungszonen gebildet, nachdem im Anschluss an die Potsdamer Konferenz vom 17.7.-2.8.1945 zu den Briten, Amerikanern und Sowjets die Franzosen hinzukamen. Ein Alliierter Kontrollrat der vier Mächte sollte die Oberaufsicht bezüglich aller Deutschland als Ganzes betreffenden Fragen regeln. Dieses zentrale Steuerungsorgan verlor aber in dem Maße rasch an Funktion, indem sich die drei westlichen Siegermächte mit der sowjetischen in einem sich mehr und mehr zuspitzenden Ost-West-Gegensatz befanden und ein Kalter Krieg begann, dessen Frontlinie mitten durch Deutschland verlief und das Land sowie die Hauptstadt Berlin immer weiter auseinanderriss.
Epoche 1933 bis 1945 - Nationalsozialismus und Zweiter Weltkrieg Als die Nationalsozialisten im Januar 1933 die Macht übernahmen, konnte das Rheinland nicht als Kernland der NS-Bewegung gelten. Während die NSDAP bei den Wahlen vom 5.3.1933 reichsweit 43,9 Prozent erzielte, lag ihr Stimmenanteil in den rheinischen Wahlkreisen meist etwa zehn Prozent darunter. Ein Grund hierfür war die Stärke des politischen Katholizismus: Die katholische Zentrumspartei konnte in der Rheinprovinz 1933 fast dreimal so viele Stimmen wie im Reichsdurchschnitt erringen und gewann noch zwei Monate nach der Machtübernahme in Bonn, Aachen oder Trier mehr Wähler als die NSDAP. Auch die Linksparteien erhielten zu diesem Zeitpunkt in den rheinischen Großstädten noch starke Unterstützung, vor allem die KPD, die zwischen Köln, Duisburg und Wuppertal zwischen 18 und 20 Prozent der Stimmen bekam.