Thema Die administrativen Beziehungen der Hohenzollernschen (1928 Hohenzollerischen) Lande zur Rheinprovinz (1852 bis 1945) Die Hohenzollernschen beziehungsweise ab 1928 Hohenzollerischen Lande waren ursprünglich die Fürstentümer Hohenzollern-Hechingen und Hohenzollern-Sigmaringen, die die dem preußischen Herrscherhaus verwandten Fürsten nach der Revolution von 1848 an Preußen 1849 abtraten. Das Gebiet wurde 1850 mit dem preußischen Staat verbunden und bildete einen Verwaltungsbezirk eigener Art: einen Regierungsbezirk, der keiner der Provinzen zugeteilt war, sondern grundsätzlich den Ministerien in Berlin unterstand. Für einzelne Zweige der Verwaltung unterstanden die Hohenzollernschen Lande jedoch bestimmten Behörden der Rheinprovinz, wohl auch wegen der relativen räumlichen Nähe.
Thema Festungen im Rheinland Betrachtet man die geschichtswissenschaftliche Forschung zur Kriegführung im 19. Jahrhundert beziehungsweise zum Kriegsbild in der Zeit vor dem Ausbruch des Ersten Weltkriegs, so dominiert hier das Paradigma vom Bewegungskrieg. Dieses Urteil basiert zum einen auf Untersuchungen zur Kriegführung Napoleons, zum anderen auf Studien zu den operativen Maximen des älteren Moltke sowie vornehmlich den Planungen des deutschen Generalstabs in der Zeit Schlieffens. Diese einseitige Perspektive überrascht, denn der Festungsbau erlebte nach 1815 eine Renaissance, die sich gerade auch im Rheinland zeigte.