Thema Konkurrenzen, Konflikte, Kooperationen – das Krankenhauswesen als Betätigungsfeld von Katholiken und Protestanten um 1900 Ist im Zusammenhang mit dem katholischen Gesundheitssystem im Kaiserreich von Konkurrenzsituationen die Rede, wird man nicht nur an den Wettbewerb mit anderen Konfessionen sowie mit weltlichen Trägern von Einrichtungen des Gesundheitssystems denken müssen; auch innerhalb der katholischen Kirche gab es Auseinandersetzungen, beispielsweise zwischen einzelnen in der Krankenfürsorge tätigen Priestern und Ordensangehörigen. Die Konflikte spielten sich vor dem Hintergrund neuartiger Wanderbewegungen vor allem von Arbeit suchenden jungen Männern und Familien ab. Die Menschen fanden sich vielfach in der Diaspora wieder; Alteingesessene wurden mit einer anderen Konfession konfrontiert. Ein einheitliches Agieren der Kirchenverantwortlichen vor Ort ist nicht festzustellen. Einige wählten einen konfrontativen Kurs, andere suchten nach Möglichkeiten der Kooperation.
Thema Lepra und Leprosorien in den Rheinlanden Die Lepra lässt sich bereits seit der Antike im östlichen Mittelmeerraum nachweisen; sie gilt als eine der ältesten Seuchen der Menschheitsgeschichte. Zugleich ist sie auch eine Krankheit mit erheblichen rechtlichen und sozialen Folgen für die Betroffenen. Schon in dem Synonym "Aussatz" zeigt sich dies deutlich; denn die Absonderung der Erkrankten charakterisierte deren Sonderstatus in der mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Lebenswelt. Leprakranke lebten deshalb bis zum Erlöschen der Krankheit in Mitteleuropa zu Beginn des 18. Jahrhunderts in Leprosorien, die auch Siechenhäuser genannt wurden.
Thema „Euthanasie" und Zwangssterilisierungen im Rheinland (1933–1945) In die Psychiatrie eingewiesene Männer und Frauen waren während der NS-Herrschaft von Anfang an in besonderer Weise bedroht. Denn für die Nationalsozialisten galten psychisch kranke und geistig behinderte Menschen als Träger von Erbkrankheiten, die ausgemerzt werden sollten. Als die Nationalsozialisten 1933 an die Schaltzentralen der Macht gelangten, fanden sie einen vom Preußischen Landesgesundheitsrat 1932 ausgearbeiteten Entwurf vor, den sie noch verschärften und der am 14.7.1933 mit Wirkung zum 1.1.1934 als „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" Rechtskraft erlangte.