Lepra und Leprosorien in den Rheinlanden
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1. Einleitung
Die Lepra lässt sich bereits seit der Antike im östlichen Mittelmeerraum nachweisen; sie gilt als eine der ältesten Seuchen der Menschheitsgeschichte. Zugleich ist sie auch eine Krankheit mit erheblichen rechtlichen und sozialen Folgen für die Betroffenen. Schon in dem Synonym "Aussatz" zeigt sich dies deutlich; denn die Absonderung der Erkrankten charakterisierte deren Sonderstatus in der mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Lebenswelt. Leprakranke lebten deshalb bis zum Erlöschen der Krankheit in Mitteleuropa zu Beginn des 18. Jahrhunderts in Leprosorien, die auch Siechenhäuser genannt wurden. Dabei handelte es sich um Institutionen, die speziell zur Unterbringung und Versorgung dienten und sich stets außerhalb der Städte befanden. Sie waren in den Rheinlanden weit verbreitet. In dem vom Geschichtlichen Atlas der Rheinlande erfassten Arbeitsraum konnten bisher 191 Leprosorien nachgewiesen werden.[1]
Als Ursache für das „Aussetzen“ der Leprakranken kann dabei aber nicht allein die Angst vor einer möglichen Ansteckung mit einer unheilbaren, entstellenden Krankheit gesehen werden. Denn es gab bereits biblische Gebote, die diese Praxis forderten. So finden sich in den alttestamentarischen Büchern Leviticus (13,45) und Numeri (5,1-3) konkrete Vorschriften, alle Aussätzigen streng von den Wohnstätten der Gesunden abzusondern. Auch wenn es sich bei dem hier beschriebenen „Aussatz“ wohl nicht um Lepra gehandelt hat, waren diese Vorschriften die Grundlage der christlich geprägten Rechtsstellung der Leprosen im Mittelalter.
2. Das Leprosenwesen
2.1 Die historische Verbreitung der Lepra
Medizinisch gesehen ist die Lepra eine Infektionskrankheit, deren Auslöser, das "mycobacterium leprae", 1873 von dem Norweger Armauer Hansen (1841-1912) entdeckt wurde. Übertragen wird das Bakterium vorwiegend durch Tröpfchen- oder Schmutzinfektion über den Nasen–Rachen–Raum, zu einem geringen Teil kommt es auch zu Direktübertragungen bei offenen Wunden und anderen äußeren Verletzungen. Seit den 1950er Jahren ist eine Lepra-Erkrankung durch neu entwickelte Medikamente – vor allem Antibiotika – und spezielle Therapiemethoden auch im fortgeschrittenen Stadium heilbar. Seit den 1980er Jahren ist ihre Verbreitung durch den großflächigen Einsatz wirkungsvoller Medikamente auch in den Endemiegebieten deutlich zurückgegangen, sie ist aber bis heute vor allem in Südostasien, Afrika und Brasilien noch immer präsent.
2.2 Die rechtliche Stellung der Leprosen
In den Rheinlanden sind durch das Testament des Diakons Adalgisel Grimo von 634 erstmals Leprosorien zur Aufnahme und Pflege von Aussätzigen belegt. Sie befanden sich in den Kathedralstädten Metz, Maastricht und Verdun. Zu dieser Zeit waren die Bischöfe für die Versorgung der Leprakranken mit Nahrung und Kleidung verantwortlich. Bis ins 12. Jahrhundert blieben Leprosorien wohl nur auf die Bischofsstädte beschränkt. Die Mehrzahl der Aussätzigen lebte in dieser Zeit vermutlich als sogenannte "Feldsiechen" in einfachen Hütten außerhalb der Siedlungen oder sie zogen als Wanderbettler herum.
Nach den Bestimmungen des Edictus Rothari, einer Gesetzessammlung des langobardischen Königs Rothar (636–652) aus dem Jahre 643, galt der an Aussatz Erkrankte als tamquam mortuus, also gleichsam wie ein Toter. Als Folge dieses rechtlich definierten Todes wurden die Betroffenen aus der Rechtsgemeinschaft ausgeschlossen. Es war ihnen nicht mehr gestattet, Besitz zu verwalten und Verkäufe zu tätigen; zudem verloren sie das Erbrecht und die Gerichtsfähigkeit. Die Bestimmungen des Rothar-Ediktes, die wohl auch in anderen Rechtskreisen der germanischen Welt Gültigkeit besessen haben, markieren den Beginn der gesetzlich festgelegten Isolierung der Leprosen und ihres rechtlichen Status als "lebende Tote".
3. Aufkommen und Verbreitung der Leprosorien
Erst im hohen Mittelalter kam es zu einem grundlegenden Wandel der Lebensumstände von Leprakranken und zur Ausbildung von Leprosorien als einer weitverbreiteten und zunehmend angesehenen Institution. Eine entscheidende Voraussetzung hierfür war das einigermaßen stetige Bevölkerungswachstum in Mitteleuropa, das je nach Region zwischen 850 und 1050 einsetzte und bis etwa 1300 anhielt. Die Einwohnerzahlen der Städte nahmen stark zu, gleichzeitig erhöhte sich auch die Anzahl der Siedlungen insgesamt um ein Vielfaches. Parallel zur Bevölkerungsentwicklung dürfte auch die Zahl der Leprakranken gestiegen sein; wahrscheinlich vergrößerte sich ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung sogar noch durch unzureichende hygienische Verhältnisse in den Städten. Zur Unterbringung und Versorgung der leprakranken Bürger begannen deshalb viele Städte ab dem Ende des 12. Jahrhunderts mit dem Bau von Leprosorien vor ihren Mauern. Entscheidend gefördert wurde diese Entwicklung durch Beschlüsse des dritten Laterankonzils von 1179. Demnach sollten Leprosorien über eigene Kirchen, Friedhöfe und Seelsorger verfügen dies waren die Grundlagen für eine Institutionalisierung des Leprosenwesens.
Nach dem Laterankonzil kam es zu einem regelrechten 'Gründungsboom' von Leprosenhäusern; präzise Daten sind jedoch nicht überliefert. Die ältesten Belege stammen aus dem späten 12. und dem frühen 13. Jahrhundert: Köln (1180), Malmedy (vor 1188) und Aachen (1230). Da sich die Ersterwähnungen von rheinischen Leprosorien meist in Schenkungen oder in Sekundärbelegen wie beispielsweise städtischen Rechnungen finden, muss davon ausgegangen werden, dass viele Einrichtungen bereits lange vor ihrer urkundlichen Ersterwähnung bestanden haben.
Bis 1350 lassen sich bereits 19 Leprosorien nachweisen, sie befinden sich überwiegend in drei Regionen. So sind im Westen und Südwesten der Rheinlande mit Malmedy (1188), Aachen (1230), Luxemburg (1238), Vianden (1261), zwei Leprosorien in Trier (beide 1283), Elvange (1317) und Echternach (1328) bereits acht Einrichtungen belegt. Diese Häufung ist wohl auf die Nähe zu Frankreich zurückführen, wo bereits ab der Mitte des 12. Jahrhunderts Leprosorien in großer Zahl dokumentiert sind. Die beiden anderen Verdichtungen zeigen sich entlang der beiden wichtigsten hochmittelalterlichen Handelswege: Am Rhein sind mit Köln (1180), Koblenz (1267), Lorch (1304), Bonn (1345) und Remagen (1347) fünf Leprosorien nachgewiesen, und auch am Hellweg existierten bereits vier Einrichtungen, nämlich in Soest (1251), Dortmund (1263), Essen (1322) und Werl (1330). Die an beiden Verkehrsachsen gelegenen Städte hatten schon früh vom Fernhandel profitiert und einen beachtlichen wirtschaftlichen Aufschwung genommen. Sie erfüllten zwei Voraussetzungen, die zum Entstehen eines Leprosoriums notwendig waren: Es gab hier eine große Zahl von an Aussatz erkrankten Bürgern, die eine gesicherte Unterbringung und Versorgung benötigten. Die wohlhabenden Städte und ihre Einwohner verfügten zudem über die nötigen Finanzmittel, um ein Leprosorium zu errichten und dauerhaft zu erhalten. Dies geschah durch Stiftungen, Schenkungen oder Spenden. Abseits der drei genannten Regionen befanden sich die Leprosorien bei Ichendorf (zwischen 1196 und 1226) und Kaiserslautern (1348/49), auch sie lagen an Fernhandelsrouten.
Ab 1350 bestanden Leprosorien dann in großer Zahl auch in anderen klimatisch und verkehrsgeographisch begünstigten Regionen, vor allem entlang der Flüsse. Hier hatte sich bereits im hohen Mittelalter ein dichtes Netz von Klein- und Mittelstädten ausgebildet. Hingegen lassen sich in den Höhenlagen von Hunsrück, Eifel, Westerwald, Siegerland und Sauerland fast keine Leprosorien nachweisen. Das Feldsiechentum scheint in diesen dörflich geprägten und nur dünn besiedelten Gebieten die übliche Weise gewesen zu sein, Aussätzige zu isolieren. Bis 1550 sind 63 Einrichtungen in den Rheinlanden erstmals urkundlich belegt. Hinzu kommen 78 Leprosorien, die erst nach 1551 in den Quellen überliefert sind sowie noch 31 nicht datierte beziehungsweise ungesicherte Einrichtungen.
4. Die Lepraschau
Bestand der Verdacht einer Lepra-Erkrankung, konnte eine Anzeige hierüber – falls der Betroffene sich nicht selbst meldete – von jedermann vor dem zuständigen Gremium, entweder dem Bürgermeister oder dem Rat der Stadt oder sogar direkt bei der Untersuchungskommission, erstattet werden. In den meisten Fällen dürfte die Meldung jedoch durch Vertreter bestimmter Personen- oder Berufsgruppen vorgenommen worden sein, die bei Kenntnis von Verdachtsmomenten sogar eidlich zur Anzeige verpflichtet waren – hierzu zählten Ärzte, Bader und Scherer. Zur endgültigen Klärung der Frage, ob möglicherweise eine Lepra-Erkrankung vorlag, ordnete das zuständige Gremium dann eine offizielle Lepraschau an.
Die im späten Mittelalter und in der frühen Neuzeit praktizierte Lepraschau ermöglichte bei ordnungsgemäßer Durchführung die Trennung der wenigen wirklichen Aussätzigen von der Gruppe der Lepraverdächtigen; denn sie stützte sich auf eine ganze Reihe krankheitstypischer Symptome. Die für den Zeitraum von 1491 bis 1664 überlieferten Lepra-Untersuchungsprotokolle der Kölner Medizinischen Fakultät belegen die in aller Regel sorgfältig und fachkundig durchgeführte Besehung: So wurde bei 179 durchgeführten und protokollierten Untersuchungen nur in zehn Fällen eine Lepraerkrankung festgestellt.
Das in einem besiegelten Lepraschau-Brief festgelegte Ergebnis der Untersuchung entschied dann über das weitere Schicksal der Patienten. Drei Urteilsvarianten waren möglich: Mundus bedeutete, dass keine Lepra festgestellt worden war, der Patient somit als 'rein' galt. Immundus et leprosus bezeichnete den Patienten als 'unrein' und leprakrank, die sofortige Absonderung von den Gesunden war die Folge. Häufig waren die Prüfer jedoch aufgrund der schwierigen Diagnose nicht in der Lage, sich abschließend auf mundus oder immundus festzulegen. In solchen Fällen wurde eine Nachuntersuchung des Patienten angeordnet, bei der dann in aller Regel ein Urteil zustande kam.
Aufgrund der großen Bedeutung der Lepraschau für das Schicksal der Aussatzverdächtigen und wegen des umfangreichen und komplizierten Diagnoseschemas bildeten sich im Spätmittelalter überregionale Untersuchungszentren heraus, in denen ein mehrköpfiges Gremium, meist bestehend aus den ältesten und erfahrensten Siechen des Leprosoriums, die Untersuchungen vornahm. In den Rheinlanden kam dem Kölner Siechenhaus Melaten die zentrale Bedeutung als Lepraschauort zu. Ab der Mitte des 15. Jahrhunderts nahm dann auch die Medizinische Fakultät der Universität zu Köln solche Untersuchungen vor.
Für den Zeitraum von 1491 bis 1664 sind die Protokolle aller 179 hier vorgenommenen Untersuchungen überliefert. Dabei zeigen die oftmals weit von Köln entfernt gelegenen Herkunftsorte der Lepraverdächtigen eindrucksvoll, welch großes Prestige die Fakultät als Ort der Lepraschau in den Rheinlanden und darüber hinaus genoss. Wie ein Blick auf die in der nebenstehenden Karte verzeichneten Herkunftsorte verdeutlicht, reichte das Einzugsgebiet von Harpstedt bei Bremen im Norden über Antwerpen im Westen und bis nach Heidelberg im Südosten. Ein ähnliches Bild zeigt die Karte auch bei der Lokalisierung der Herkunftsorte von Lepraverdächtigen, für die als Untersuchungsort Köln-Melaten vorgesehen war.
5. Lebensweise und soziale Stellung der Leprosen
Die soziale Stellung der Leprosen und ihr Ansehen in der Gesellschaft wurden maßgeblich durch die Orientierung an einigen Bibelstellen zum "Aussatz" bestimmt. Dabei kamen vor allem zwei Geschichten zentrale Bedeutung zu: der vom 'Dulder' Hiob (Hiob 2,7), der trotz bösartiger Geschwüre am ganzen Körper im Glauben an Gott festhielt und deshalb von der Krankheit erlöst wurde, sowie dem Gleichnis vom 'reichen Prasser' und dem 'armen Lazarus' (Lukas 16, 19-31), wonach der leprakranke Lazarus im Gegensatz zum mitleidlosen Reichen alle Leiden bereits zu Lebzeiten erduldete und nach dem Tod mit himmlischem Trost in Abrahams Schoß belohnt wurde. Somit konnten die Leprosen als von Gott Auserwählte angesehen werden, die durch das Erleiden der Krankheit ihre Sünden bereits zu Lebzeiten verbüßten und denen eine himmlische Erlösung sicher schien.
Neben dieser positiven Bewertung der Krankheit konnte man im Alten Testament jedoch auch Stützen für die Auffassung finden, dass die Lepra eine Folge von Sünde und Ausdruck göttlicher Strafe sei: So bekam Miriam Aussatz, weil sie missachtend von ihrem Bruder Moses gesprochen hatte (Numeri 12, 9-16), und bei König Usija zeigte sich nach einer Freveltat während einer Opferhandlung "Aussatz auf der Stirn" (2 Könige 15, 5). Diese negative Interpretation der Lepraerkrankung als Strafe Gottes war vor allem in der mittelalterlichen Literatur ein beliebtes und weitverbreitetes Motiv.
Der offenkundige Gegensatz zwischen zwei gleichermaßen biblisch fundierten Sichtweisen prägte das Verhalten der Gesellschaft den Leprakranken gegenüber: Einerseits wurden die Aussätzigen mit dem Vorurteil der durch sündhaftes Leben selbstverschuldeten Krankheit konfrontiert, andererseits lebten sie in den Leprosorien als 'Auserwählte Gottes' in einer klosterähnlichen, bruderschaftlich geprägten Gemeinschaft, der in besonderem Maße Stiftungen und Almosen zukamen. Einer ungerechtfertigt einseitigen Deutung der Krankheit als selbstverschuldete Strafe stand auch eine gewisse Furcht vor Ansteckung gegenüber, die zahlreiche Vorschriften zur Vermeidung eines zu engen Kontakts mit den Kranken widerspiegeln.
In der Diözese Trier galten für die Leprosen unter anderem folgende Bestimmungen:
Sie durften nicht mit Gesunden, sondern nur in Gemeinschaft mit Aussätzigen essen und trinken. Kirchen, Märkte, Mühlen, Wirtshäuser, Backöfen und Volksversammlungen durften nicht besucht werden. Verboten waren der Beischlaf, auch mit dem Ehepartner, sowie das Waschen an Quellen und Bächen. Die Leprosen mussten eine spezielle Tracht tragen, durften Geländer nur mit Handschuhen und Gegenstände beim Kauf nur mit einem Stäbchen berühren. Zudem sollten sie beim Gespräch mit Gesunden aus der Windrichtung gehen und nicht geraden Weges auf jemanden zulaufen.
Grundsätzlich dürfen die Aussätzigen nicht als homogene Gruppe betrachtet werden, sondern man muss zwischen den 'institutionalisierten' Leprosen, das heißt denjenigen, die dauerhaft Aufnahme in einem Siechenhaus gefunden hatten, und den vagierenden Leprosen, die als Wanderbettler umherzogen, unterscheiden. Da zum Eintritt in ein Leprosorium in der Regel eine Pfründe erworben werden musste, war es für arme oder mittellose Leprakranke schwierig, einen Platz in einem Siechenhaus zu erhalten, zumal die Anzahl der Pfründner gewöhnlich beschränkt war und wohlhabende Aussätzige bevorzugt aufgenommen wurden. Falls ein Leprose in der näheren Umgebung seines Heimatortes keine dauerhafte Unterkunft fand, war es für ihn fast unmöglich, in anderen, weiter entfernten Leprosorien einen Platz zu erhalten, da die Städte bei der Zulassungsentscheidung sehr streng zwischen Einheimischen und Fremden differenzierten. Da die Pfründner eines Siechenhauses somit in der Regel aus der zugehörigen Stadt oder ihrer unmittelbaren Umgebung stammten, konnten sie ihre sozialen und familiären Kontakte weiterhin, wenngleich eingeschränkt, aufrechterhalten. Folglich genossen sie auch ein viel höheres Sozialprestige als vagierende Siechen, die sich ihren Lebensunterhalt erbetteln mussten. Wie groß die Zahl der bettelnd umherziehenden Aussätzigen während des Mittelalters und der frühen Neuzeit war, lässt sich nicht bestimmen. Um zu überleben, waren sie allein auf Almosen angewiesen und aufgrund der fehlenden Unterkunft zu ständigem Umherziehen gezwungen.
5.1 Kleidung
Bildliche Darstellungen und Bekleidungsvorschriften in den Leprosenordnungen belegen, dass sich spätestens seit dem 14. Jahrhundert eine charakteristische Tracht der Leprosen herausgebildet hatte. In der Regel bestand sie aus einem langen grauen oder schwarzen Mantel, langen Hosen, einem breitkrempigen Hut, ähnlich der Kopfbedeckung von Pilgern, aus Handschuhen, Schuhwerk und einem Warninstrument, meistens einer dreiteiligen Leprosenklapper. Ergänzt wurde diese Ausstattung in einigen Fällen noch durch eine Trinkflasche und einen Zeigestock. In Köln bestand der Leprosenhabit aus Joppe, Kniehose, einem bis zu den Knien reichenden weiten Mantel, weißen Handschuhen, einem großen Hut und der obligatorischen Klapper. Das sogenannte Kölner Leprosenmännchen, eine Sandsteinplastik von 1629/1630, die aus der Kölner Leproserie Melaten stammt, zeigt diese Kleidungsstücke.
6. Die Leprosorien – Typologie der Bauform und der inneren Organisation
Der Begriff „Leprosorium“ bezeichnet alle Einrichtungen, die speziell zur Unterbringung Leprakranker gedient haben. Bei näherer Betrachtung zeigt sich jedoch, dass die Leprosorien in Größe und Ausstattung stark variierten. Von der einfachen Hütte eines Feldsiechen reicht das Spektrum bis zu klosterähnlichen, wirtschaftlichen Großbetrieben mit Verwaltern und Dienstpersonal, einer eigenen Kapelle und einem mitunter beachtlichen Vermögen. Trotz dieser fundamentalen Unterschiede lassen sich einige für ein Leprosorium charakteristische Merkmale definieren.
An erster Stelle sind die typischen Standortfaktoren zu nennen. So befanden sich Leprosorien stets vor den Toren der zugehörigen Stadt oder Ortschaft, meist in einer Entfernung von maximal fünf Kilometern. Da die Einrichtungen einen bedeutenden Teil ihrer Einnahmen aus Almosen bestritten, war es wichtig, dass sie direkt an den wichtigsten Zufahrtsstraßen lagen, besonders häufig an Kreuzungen und Weggabelungen. Hier war der Durchgangsverkehr von Händlern, Reisenden und Pilgern am größten und die Einnahmen aus den an der Straße aufgestellten Almosenkästen und Opferstöcken waren am höchsten. Auch die Nähe zu einem fließenden Gewässer war wichtig, um eine ausreichende Wasserversorgung des Leprosoriums zu gewährleisten. Wasser spielte überdies eine wichtige Rolle für die Behandlung der Kranken.
Neben den getrennten Wohnstätten der Aussätzigen und ihrer Pflege- und Hilfskräfte konnte ein Leprosorium noch weitere Gebäude umfassen. Nach den Beschlüssen des dritten Laterankonzils von 1179 sollte jedes Leprosorium über eine Kapelle mit Friedhof verfügen. Die Umsetzung dieser Vorschrift hing jedoch von der Finanzkraft der zugehörigen Stadt und ihrer Bewohner ab. Eigene Kapellen besaßen deshalb nur die Leprosorien relativ großer, finanzkräftiger Städte wie Köln, Aachen, Bonn, Essen, Dortmund, Wesel, Trier und Luxemburg. Kleinere Einrichtungen verfügten mitunter lediglich über einen Kapellenraum im Leprosenhaus. Falls den Leprosen keine Kapelle zur Verfügung stand, mussten sie eine Kirche mit einem sogenannten „Hagioskop“ aufsuchen. Dabei handelte es sich um einen Durchbruch in einer Kirchenmauer, ähnlich einem Fensterschlitz, der den Aussätzigen trotz des Verbots, eine Kirche zu betreten, eine Teilnahme am Gottesdienst ermöglichte. Auf dem Leprosenhof konnten sich zudem je nach der Größe des landwirtschaftlichen Besitzes noch Scheunen, Ställe und Schuppen befinden. Das gesamte Gebäudeensemble war schließlich mit einer Mauer, einem Graben oder einem Gebück umschlossen.
6.1 Innere Organisation
Die Verwaltung des Leprosoriums wurde meist von den in einer Bruderschaft zusammengeschlossenen Bewohnern selbst organisiert. Eine solche Leprosenbruderschaft war also eine Gemeinschaft von Laien, die sich durch eine klosterähnliche Lebensweise auszeichnete und einen festgelegten Bruderschaftszweck verfolgte. Charakteristische Kennzeichen einer solchen Bruderschaft waren die in mündlicher oder schriftlicher Form tradierten Statuten der Gemeinschaft, regelmäßige gemeinsame Mahlzeiten und gemeinschaftliche religiöse Verrichtungen in der Leprosenkapelle. Darüber hinaus stellte das genossenschaftliche Element eine wichtige Grundlage jeder Leprosenbruderschaft dar. So wurde das durch Pfründengelder, Spenden, Vermächtnisse und sonstige Einkünfte erwachsene Vermögen der Gemeinschaft in der Regel selbst verwaltet.
Trotz dieser weitgehenden Autonomie der Leprosorien lag die Oberaufsicht üblicherweise in den Händen von Provisoren. Sie stammten aus der städtischen Führungsschicht und wurden vom Rat ernannt. Nach außen führten sie alle wichtigen Geschäfte des Hauses, überprüften die Finanzverwaltung, entschieden über die Aufnahme oder den Ausschluss eines Aussätzigen, ernannten die Bediensteten und vertraten die Leprosen in rechtlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten. Bei größeren Leprosenhäusern ist häufig auch ein fest angestellter, nicht leprakranker Verwalter, der sogenannte "Schellenknecht", belegt, der für die Leprosen Almosen sammelte. Sein Name leitet sich von der Siechenklapper oder der Schelle ab, mit der er sein Kommen ankündigte. Nur aus den bedeutendsten Leprosorien sind schriftlich fixierte Statuten überliefert; einige waren zudem Hauptsitz einer überregionalen Leprosenbruderschaft.
6.2 Statuten
In den Rheinlanden sind insgesamt neun Statuten von sieben Leprosorien überliefert; für die Leprosenhäuser in Soest-zur Marbeke und Trier-St. Jost liegen jeweils zwei Statuten vor. Man kann sie als eine Sammlung von Vorschriften beschreiben, die das Zusammenleben der Bewohner, ihre Kontakte mit der Außenwelt und die rechtliche Stellung der Einrichtung regelten. Sie spiegeln viele Lebensumstände in den betreffenden Leprosorien wider und bieten Einblicke in die administrativen Strukturen der Einrichtung, in das normative Idealbild gemeinschaftlichen Zusammenlebens sowie in den Alltag der Bewohner.
Die Statuten enthalten jedoch keine grundlegende Ordnung der Lebensumstände in den rheinischen Leprosorien. Sie sind vielmehr als ergänzende Regelungen zu betrachten, als Reaktionen auf konkrete Vorfälle aus der Praxis oder auch als Spiegelbild sich abzeichnender Wandlungsprozesse. Gerade in dieser Hinsicht ermöglichen die Statuten einen Blick auf das alltägliche Leben in den Leprosorien, das sich oftmals doch deutlich von dem weitverbreiteten Bild unterschied, das die überlieferten Normen des Leprosenrechts suggerieren und das in der Literatur vielfach plakativ gezeichnet wird: lebenslange vollkommene Isolation und strengste Reglementierung des Alltags als "lebende Tote". Dass dieses Bild in vielen Bereichen nicht der Realität entsprach, zeigen die an der Praxis orientierten Normen der Leprosorienstatuten. Sie werfen unter anderem ein neues Licht auf den hohen Grad an Selbstverwaltung durch die Leprosenbruderschaft und eine in der Praxis offenbar wenig strenge Isolation der Bewohner.
6.3 Siegel
Mehr noch als alle bisher genannten Kriterien symbolisiert die Existenz eines Siegels Größe, Bedeutung und Ansehen sowie einen hohen Grad von Selbstverwaltung eines Leprosoriums. Aus diesem Grund verwundert es nicht, dass von den rheinischen Siechenhäusern nur diejenigen in Aachen, Köln-Melaten und Trier-St. Jost eigene Siegel führten; bei den anderen Leprosorien bediente man sich wohl fremder Siegel, die den städtischen Provisoren oder den Geistlichen der Leprosenkapelle zur Verfügung standen. Das Aachener Siegel ist nur einmal, an einer Urkunde von 1422 hängend, in sehr schlechtem Zustand erhalten. Es zeigt den heiligen Georg als Ritter mit Schwert und Schild.
Das Siegel des Trierer Leprosoriums St. Jost ist nicht im Original erhalten, es wird jedoch in den Statuten vom 28.8.1448 angekündigt. Aus dem Textzusammenhang geht deutlich hervor, dass das Leprosorium ein eigenes Siegel besaß, das von den Provisoren oder der Insassenbruderschaft geführt wurde. Dagegen sind vom Kölner Leprosorium Melaten seit der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts mehrere verschiedene Siegeltypen erhalten. Erstmals erwähnt wird das Melatener Siegel in einer Urkunde von 1227, das älteste überlieferte Siegel hängt an einer Urkunde von 1242, besonders gut erhalten ist es an einer Urkunde von 1249.
Dargestellt wird der erste Teil der Geschichte vom reichen Prasser und dem armen Lazarus nach Lukas 16, 19-21, die für das Selbstverständnis der Aussätzigen von zentraler Bedeutung war. Auf der rechten Seite sitzt der als DIVES gekennzeichnete reiche Prasser an einem üppig gedeckten Tisch in einem schematisiert dargestellten Haus. Links vor der Tür steht der nur halb bekleidete LAZARUS mit einem umgehängten Beutel und auf einen Krückstock gestützt. Die rechte Hand hat er bittend zum Reichen erhoben, doch dieser weist ihn mit ebenfalls erhobener Hand ab. Dem Text des Evangeliums entsprechend hat der Siegelschneider auch einen Hund dargestellt, der die Geschwüre an den Beinen des Lazarus leckt. Als Zeichen der bevorstehenden Erlösung erscheint über dem Aussätzigen die segnende Hand Gottes. Die Umschrift des Siegels lautet: SIGILLUM LEPROSORUM COLONIENISIUM, wobei das überzählige I auf mangelnde Lateinkenntnisse des Siegelschneiders verweist. Von besonderer Bedeutung ist die mit 87 mm Durchmesser außergewöhnliche Größe des Siegels, welches das Format der meisten Stadtsiegel im Rheinland deutlich übertrifft und somit nicht nur die herausragende Stellung Melatens unter den rheinischen Leprosorien unterstreicht, sondern auch die Wirtschaftskraft und das Selbstverständnis der Einrichtung widerspiegelt.
6.4 Leprosorien als städtische Repräsentationsobjekte
Umfang und Ausstattung eines Leprosoriums waren direkt von der Größe und Bedeutung der zugehörigen Stadt abhängig. Aufgrund ihrer besonders prominent und exponiert ausgewählten Standorte an Kreuzungen, Brücken und Hauptausfallstraßen galten sie als präsente und das städtische Umland prägende kommunale Einrichtungen, die ein fester Bestandteil der städtischen Lebenswelt waren. Sie dienten nicht dazu, ihre Bewohner zu verstecken, sondern waren vielmehr mit Stiftungen und Spenden versehene städtische Einrichtungen, die vom Rat und den Bürgern auch als Prestigeobjekte betrachtet wurden. Dies zeigt sich in der repräsentativen baulichen Gestaltung vieler Kapellen und Wohnhäuser rheinischer Leprosorien, der Anbringung städtischer Wappen und nicht zuletzt auch der für die größten Einrichtungen überlieferten Siegelführung.
7. Der Rückgang der Lepra und das Ende der rheinischen Leprosorien
Im 13. und 14. Jahrhundert hatte die Lepradurchseuchung der Bevölkerung in Mitteleuropa wahrscheinlich ihren Höhepunkt erreicht. Ein allmählicher Rückgang der Lepra setzte dann ab der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts ein; er führte schließlich über einen Zeitraum von mehreren Jahrhunderten zum Verschwinden der Krankheit. Die Ursachen hierfür sind nicht eindeutig zu bestimmen. Infolge der schlechten Quellenlage ist der Rückgang zudem nur durch Indizien punktuell greifbar, da nur wenige vereinzelte Insassenzahlen von Leprosorien überliefert sind. Spätestens ab der Mitte des 17. Jahrhunderts war die Lepra in Mitteleuropa weitgehend zurückgedrängt; sie blieb jedoch in geringem Maße bis zum Ende des Jahrhunderts und vereinzelt sogar noch in den ersten Dekaden des 18. Jahrhunderts nachweisbar, bevor sie vollkommen verschwand. Diese Entwicklung lässt sich für die Rheinlande wenigstens als Tendenz anhand der in Abhängigkeit vom Bedarf verringerten Aktivität des Lepraschauzentrums der Medizinischen Fakultät der Universität zu Köln nachweisen. So sind hier im Zeitraum zwischen 1491 und 1580 173 Untersuchungen durchgeführt worden (= 96,7 Prozent der insgesamt 179 belegten Protokolle), während auf die Jahre 1581 bis 1664 lediglich noch sechs der überlieferten Protokolle (= 3,3 Prozent) entfallen.
Die rückläufigen Krankenzahlen bewirkten seit dem 15. Jahrhundert einen grundsätzlichen Wandel in der Organisationsform und Finanzsituation der Leprosorien. Es zeichnete sich bei ihnen, ähnlich wie bei den Hospitälern, eine verstärkte Ausbildung des Pfründenwesens ab, wodurch das Prinzip der unentgeltlichen Aufnahme von Hilfsbedürftigen zunehmend dem Prinzip der Entgeltlichkeit für die Leistungen der Spitalpflege wich. Dieser Wandel resultierte nicht zuletzt aus dem Bestreben der Fürsorgeeinrichtungen beziehungsweise ihrer Provisoren, zur Bestandssicherung neue Einnahmequellen zu erschließen. Neben Leprakranken wurden nun – zunächst nur zögerlich und unter bestimmten Bedingungen – auch gesunde Pfründner in das Leprosorium aufgenommen. In Köln stammte der älteste überlieferte Pfründvertrag Nicht-Leprakranker mit dem Leprosorium Melaten bereits aus dem Jahre 1428. Allerdings erhielten die Pfründner, ein Kölner Ehepaar, eine Wohnung in der Stadt, sie waren folglich nicht dem direkten Kontakt mit Siechen ausgesetzt.
Ab dem Ende des 16. Jahrhunderts führte der fortschreitende Rückgang der Lepraerkrankungen verstärkt zur Unterbelegung und infolgedessen zum Verfall, zur Auflösung oder zur Zweckentfremdung von Leprosorien. Die Einkünfte, Renten und Stiftungen der Einrichtungen fielen dann meist Hospitälern oder anderen sozialen Einrichtungen zu.
7.1 Ein spektakulärer Prozess als Auslöser für die Schließung von Leprosorien
Die für viele rheinische Leprosorien belegte Schließung und Zerstörung zwischen 1712 und 1719 erfolgte in ursächlichem Zusammenhang mit dem Prozess gegen die Mitglieder der sogenannten "Großen Siechenbande" in den Jahren 1710 bis 1712. Am Ende eines langwierigen und aufsehenerregenden Verfahrens, das die Leprosorien des Herzogtums Jülich-Berg in das Blickfeld der Justiz gerückt hatte, konnten den Mitgliedern der Räuberbande insgesamt 18 Morde und Mordversuche, Raubdelikte sowie weitere Straftaten wie Hehlerei, Unterschlagung, Ehebruch, Prostitution, Inzest und Kindsmord nachgewiesen werden, die seit 1698 verübt worden waren.
Im Zuge der Ermittlungen zeigte sich, dass ein besiegelter Lepraschaubrief keineswegs mehr als Beleg für eine ordnungsgemäße und fachkundige Untersuchung durch ein Untersuchungsgremium aus vereidigten Spezialisten angesehen werden konnte. Obwohl alle vermeintlichen Siechen der von der Untersuchung betroffenen Leprosorien über einen Schaubrief verfügten, stellte sich schon bald heraus, dass kein Mitglied der Siechenbande tatsächlich an Lepra erkrankt war; vielmehr hatten sich diese des falschen Siechen-Mantels und der falschen Siechen-Klappern bedienet, also die charakteristische Leprosentracht imitiert. Offenbar gab es wegen kaum noch auftretender Neuerkrankungen schon lange keine offizielle Untersuchungskommission mehr, was dazu geführt hatte, dass der Küster des Kölner Siechenhauses Melaten in alleiniger Verantwortung und ohne jede ärztliche Kontrolle besiegelte Lepraschaubriefe ausstellen konnte. Der zudem mit einigen Bandenmitgliedern verwandte Küster nutzte die sich bietende Chance und verkaufte Lepraschaubriefe an Mitglieder der Siechenbande und an Personen aus deren Umfeld.
Der Erwerb eines Siechenbriefes stellte für viele Bettler, Deserteure, Diebe und Gauner eine lohnende Investition dar: reizvoll war die vorstädtische Lage der Leprosorien bei gleichzeitiger Nähe zu Hauptverkehrsstraßen, eine gewisse Furcht der Bevölkerung vor Ansteckung, die viele von den Häusern fernhielt, und vor allem das Recht, sich mit einem Schaubrief überall ausweisen und gleichzeitig in jedem Siechenhaus ein Obdach erhalten zu können. Aufgrund dieser Voraussetzungen konnte sich ein regelrechtes Netzwerk von ehemaligen Leprosorien ausbilden, in denen ganze Gaunerfamilien lebten, die untereinander in engem Kontakt standen und gemeinsam Verbrechen verübten. Die Bande hatte demnach die trotz des starken Rückgangs der Lepraerkrankungen vielerorts immer noch intakte Infrastruktur der Leprosorien genutzt und mit einem eigenen Beziehungsgeflecht überlagert.
Nach der 1712 vollstreckten Hinrichtung der meisten Bandenmitglieder ordnete Kurfürst Johann Wilhelm unverzüglich die Aufhebung und Zerstörung aller Leprosorien in den Herzogtümern Jülich und Berg an. Darüber hinaus ließ der Kurfürst einen detaillierten Bericht des Sachverhaltes aus den Kriminalakten drucken, den er an benachbarte Landesherren schickte. Darin forderte er diese ausdrücklich zur allgemeinen Aufhebung der Siechenhäuser auf. Dieser Aufruf führte jedoch offenbar zu keinen direkten Reaktionen; denn viele Leprosorien bestanden weiter, manche wurden erst viele Jahrzehnte später endgültig aufgehoben. Allein in Kurköln folgte man dem Beispiel von Jülich-Berg.
Auch das Ende des ehemals größten und bedeutendsten Leprosoriums der Rheinlande in Köln-Melaten war eine Folge des Prozesses; denn nach einer 1712 vom Rat der Stadt Köln durchgeführten Untersuchung, in deren Verlauf sich herausstellte, dass lediglich eine Bewohnerin von Melaten leichte Leprasymptome aufwies, war das Ende der Einrichtung nach über 500-jährigem Bestehen endgültig besiegelt.
Quellen
Die Gesetze der Langobarden, übers. v. F. Beyerle, Band 1: Edictus Rothari, Witzenhausen 1962.
Gerstdorff, H. von, Feltbuch der Wundartzney. Lindau 1976 (unveränderter Nachdruck der Erstausgabe Straßburg 1517).
Processus Criminalis [...] Gegen und über die unterm falschen Schein des Aussatzes [...] justicirte Siechen-Bande. Historisches Archiv der Stadt Köln, Best. 1031, A 135.
Literatur (Auswahl)
Aussatz, Lepra, Hansen-Krankheit. Ein Menschheitsproblem im Wandel, Teil 1: Katalog. Bearb. v. Christa Habrich, Juliane Wilmanns, Jörg Henning Wolf, Ingolstadt 1982; Teil 2: Aufsätze, hg. v. Jörg Henning Wolf u.Christa Habrich, Würzburg 1986.
Belker-van den Heuvel, J., Aussätzige. "Tückischer Feind" und "Armer Lazarus",in: Hergemöller, Bernd-Ulrich (Hg.), Randgruppen der spätmittelalterlichen Gesellschaft. Ein Hand- und Studienbuch, Warendorf 2001, S. 270-299.
Ewald, Wilhelm, Rheinische Siegel, Band 4, 1: Siegel der Stifte, Klöster und geistlichen Dignitäre, Text- und Tafelband, Bonn 1972.
Fleck, Udo, „Diebe – Räuber – Mörder”. Studie zur kollektiven Delinquenz rheinischer Räuberbanden an der Wende vom 18. zum 19. Jahrhundert, Dissertation. Trier 2003. http-blank://ubt.opus.hbz-nrw.de/volltexte/2007/399
Frohn, Wilhelm, Der Aussatz im Rheinland. Sein Vorkommen und seine Bekämpfung, Jena 1933.
Hort, Irmgard Aussätzige in Melaten: Regeln zur Krankheitsdiagnose, um 1540/80, in: Deeters, Joachim [u. a.] (Hg.), Quellen zur Geschichte der Stadt Köln, Band 2: Spätes Mittelalter und Frühe Neuzeit (1396-1794), Köln 1996, S. 168-173.
Irsigler, Franz/Lassotta, Arnold, Bettler und Gaukler, Dirnen und Henker. Außenseiter in einer mittelalterlichen Stadt, 11. Auflage, München 2009.
Irsigler, Franz, Gesellschaft, Wirtschaft und religiöses Leben im Obermosel-Saar-Raum zur Zeit des Diakons Adalgisel Grimo, in: Henn, Volker [u.a.] (Hg.), Miscellanea Franz Irsigler. Festgabe zum 65. Geburtstag, Trier 2006, S. 247-275.
Jankrift, Kay Peter, Hagioskope. Unbeachtete Zeugnisse der Leprageschichte, in: Die Klapper. Mitteilungen der Gesellschaft für Leprakunde e. V., 1999, S. 1-3.
Jütte, Robert, Stigma Symbole: Kleidung als identitätsstiftendes Merkmal bei spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Randgruppen (Juden, Dirnen, Aussätzige, Bettler), in: Bulst, Neithard/Jütte, Robert (Hg.), Zwischen Sein und Schein. Kleidung und Identität in der ständischen Gesellschaft, Freiburg im Breisgau 1993, S. 66-90.
Keussen, Hermann, Beiträge zur Geschichte der Kölner Lepra-Untersuchungen, in: Lepra. Biblioteca internationalis 14, 1913, S. 80-112.
Koelbing, Huldrych M. (Hg.), Beiträge zur Geschichte der Lepra, Zürich 1972.
Lager, J[ohann]. C[hristian]., Einige noch erhaltene Notizen über die ehemaligen Leprosenhäuser Estrich und St. Jost bei Trier, in: Trierisches Archiv, Erg.-Heft 3, 1903, S. 73-88.
La Lèpre dans les Pays-Bas (XIIe-XVIIIe siècles). Bearb. v. Walter De Keyzer, Marleen Forrier, Michel van der Eycken, Brüssel 1989.
Reicke, Siegfried, Das deutsche Spital und sein Recht im Mittelalter. Erster Teil: Das deutsche Spital. Geschichte und Gestalt. Zweiter Teil: Das deutsche Spitalrecht. Stuttgart 1932.
Staerk, Dieter, Gutleuthäuser und Kotten im südwestdeutschen Raum. Ein Beitrag zur Erforschung der städtischen Wohlfahrtspflege in Mittelalter und Frühneuzeit, in: Besch, Werner/Irsigler, Franz [u. a.] (Hg.), Die Stadt in der europäischen Geschichte. Festschrift Edith Ennen. Bonn 1972, S. 529-553.
Toellner, Richard (Hg.), Lepra - Gestern und Heute. 15 wissenschaftliche Essays zur Geschichte und Gegenwart einer Menschheitsseuche. Gedenkschrift zum 650–jährigen Bestehen des Rektorats Münster-Kinderhaus, Münster 1992.
Touati, François-Olivier, Maladie et société au Moyen Age. La lèpre, les lépreux et les l´eproseries dans la province ecclésiastique de Sens jusqu‚ au milieu du XIVe siècle, Paris/Brüssel 1998.
Uhrmacher, Martin, Lepra und Leprosorien im rheinischen Raum vom 12. bis zum 18. Jahrhundert, Trier 2011.
Uhrmacher, Martin, Leprosorien in Mittelalter und früher Neuzeit. Köln 2000 (Geschichtlicher Atlas der Rheinlande, Beiheft und Karte VIII.5).
Uhrmacher, Martin, Zu gutem Frieden und Eintracht strebend“ – Norm und Praxis in Leprosorien des 15. Jahrhunderts im Spiegel ihrer Statuten. Das Beispiel Trier, in: Schmidt, Sebastian/Aspelmeier, Jens (Hg.), Norm und Praxis der Armenfürsorge in Spätmittelalter und früher Neuzeit, Stuttgart 2006, S. 147-167.
Wolf, Jörn Henning, Zur historischen Epidemiologie der Lepra, in: Bulst, Neithard/Delort, Robert (Hg.), Maladies et Société (XIIe-XVIIIe siècles). Actes du colloque de Bielefeld, novembre 1986, Paris 1988, S. 99-120.
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Uhrmacher, Martin, Lepra und Leprosorien in den Rheinlanden, in: Internetportal Rheinische Geschichte, abgerufen unter: https://www.rheinische-geschichte.lvr.de/Epochen-und-Themen/Themen/lepra-und-leprosorien-in-den-rheinlanden/DE-2086/lido/57d11f7d7901b1.00768832 (abgerufen am 03.12.2024)