Thema Die Rheinlande. Konstanz und Wandel ihrer politischen Raumordnungen von der Spätantike bis zur Gegenwart Eine Definition des Gegenstands der Geschichtswissenschaft könnte lauten: Unter Geschichte versteht man menschliches Handeln in Gemeinschaften in Zeit und Raum. Damit sind drei Grundbedingungen genannt, die historische Prozesse bestimmen. Historische Forschung hat grundsätzlich alle drei Bedingungen angemessen zu berücksichtigen, es gibt aber auch Fragestellungen, die eine bestimmte Determinante in den Mittelpunkt rücken. Der Mensch als soziales Wesen ist vornehmlich Gegenstand der Sozial- und Verfassungsgeschichte, die Kategorie der Zeit ist Gegenstand der historischen Hilfswissenschaft der Chronologie, sie fungiert aber auch als Leitfaden für die Ereignisgeschichte. Der Raum hat von jeher in der Landesgeschichte grundlegende Bedeutung gehabt, aber auch größere Räume haben den Rahmen für historiographische Untersuchungen abgegeben.
Orte und Räume Stadt Koblenz Die heute kreisfreie Stadt Koblenz blickt auf eine lange Geschichte zurück: Die keltische Handwerker- und Handelssiedlung am Zusammenfluss von Rhein und Mosel wurde zu einem römischen Militärstandort ausgebaut, im Mittelalter entwickelte sich die Ansiedlung zum Hauptort im sogenannten Trierer Niederstift und war ausgangs des Ancien Régime die Residenz des Trierer Kurfürsten. In der Franzosenzeit wurde sie zur Hauptstadt des Rhein-Mosel-Departements, nach dem Übergang der nördlichen Rheinlande an Preußen zum Sitz des Oberpräsidenten der Rheinprovinz. Nach dem Zweiten Weltkrieg hatten der Landtag und die Landesregierung von Rheinland-Pfalz hier ihren Sitz.
Orte und Räume Grafschaft Blankenheim Ein Herr von Blankenheim wird erstmals Anfang des 12. Jahrhunderts in einer Kölner Urkunde erwähnt, eindeutige Nennungen von Burg und Ort datieren ebenfalls aus dieser Zeit. Vermutlich gingen, nach Ausweis des Wappens, die Blankenheimer aus einer Nebenlinie der Grafen von Jülich hervor. Zumindest seit dem 14. Jahrhundert waren die Herren von Blankenheim auch Besitzer von Gerolstein und Kasselburg. 1380 wurden sie zu Grafen erhoben. Im 13. und 14. Jahrhundert werden sie als Kölner, Brabanter, Kurtrierer und Luxemburger Vasallen bezeichnet. Die Lehnshoheit von Jülich wurde bis ins 16. Jahrhundert anerkannt, dann aber bestritten. Schließlich verzichtete 1668 Pfalzgraf Philipp Wilhelm als Herzog von Jülich auf die Lehnsrechte über Blankenheim und Gerolstein.