Thema Die Fehdepolitik des Trierer Kurfürsten Balduin von Luxemburg Balduin von Luxemburg war wohl eine der einflussreichsten Persönlichkeiten der 1. Hälfte des 14. Jahrhunderts. Von 1307 bis zu seinem Tod 1354 war er Erzbischof und Kurfürst von Trier, amtierte zeitweise als Verweser des Erzbistums Mainz, der Bistümer Worms und Speyer sowie der Grafschaft Luxemburg und vertrat als Reichsverweser bisweilen den König. Balduin war der jüngere Bruder König beziehungsweise Kaiser Heinrichs VII. (Regierungszeit 1308-1313, ab 1321 als römisch-deutscher Kaiser) und Großonkel Kaiser Karls IV. (Regierungszeit 1349-1378, ab 1355 als römisch-deutscher Kaiser). Er war ein Mann mit vielen Talenten und ebenso vielen Verbindungen. Und er war bereit, zur Verteidigung und Durchsetzung seiner Rechte auch persönlich zum Schwert zu greifen, ja Fehdepolitik zu betreiben.
Orte und Räume Kurpfalz Die Pfalzgrafschaft bei Rhein war ein Territorium des Alten Reichs, das im Zuge des Reichsdeputationshauptschlusses von 1803 aufgelöst wurde. Ihre Ursprünge liegen im seit dem frühen Mittelalter nachweisbaren lothringischen Pfalzgrafenamt. Diese Würde wurde durch die fränkischen und römisch-deutschen Könige im Laufe der Jahrhunderte an verschiedene Geschlechter übertragen. Dabei lässt sich in der Zeit vom zweiten Viertel des 11. Jahrhunderts bis zur Mitte des 13. Jahrhunderts eine sukzessive Verschiebung des durch unterschiedliche Rechtstitel und Ansprüche konstituierten Herrschaftsgebiets nach Süden verfolgen.
Biographie Albero von Montreuil Albero von Montreuil zählt zu den herausragenden Trierer Metropoliten des Mittelalters. Seine Bedeutung gründet sich vor allem auf seine zukunftsweisende Territorialpolitik und die Ausbreitung kirchlich-religiöser Reformen im Erzbistum Trier. Albero von Montreuil wurde wohl in den frühen achtziger Jahren des 11. Jahrhunderts als Sohn des lothringischen Niederadligen Gerhard von Thicourt (und Montreuil) geboren.
Thema Burgen am Mittelrhein Die unter dem Sammelbegriff „Mittelrhein“ zusammengefasste Burgenlandschaft umfasst eine Vielzahl von Anlagen unterschiedlichster Provenienz, Eignerschaft und baulicher Ausprägung. Im Sinne der Definition einer „Burg“ als mehrteils (hoch- und spät-) mittelalterlicher Wehr-, aber auch Wohnanlage zeigt das Mittelrheingebiet eine Burgenbautätigkeit vom frühen 11. bis in das 15. Jahrhundert hinein.