Thema Die Dürener SA im Schlaglicht der Reichsgeschichte „Solange wir hier sind, sind wir Polizei.“ Dies äußerten im April 1934 auf einer örtlichen Festlichkeit mehrere SA-Männer aus Kreuzau während einer polizeilichen Maßnahme gegen einen ihrer SA-Kameraden. Den anwesenden Polizisten sprachen sie damit jegliche Exekutivgewalt ab. Diese Situation ist ein symptomatisches Beispiel für das allgemein verbreitete Bild der SA, die als Schlägertruppe vor allem in den letzten Jahren der Weimarer Republik und auch später im nationalsozialistischen Deutschland ohne Angst vor einer Strafverfolgung agieren konnte, wie es ihr gefiel. Dem gegenüber sind die inneren Verhältnisse der SA und ihre Stellung in der Gesellschaft nach dem sogenannten „Röhm-Putsch“ im Juni 1934 weniger bekannt. Für Düren existiert bisweilen lediglich eine Gesamtdarstellung der nationalsozialistischen Zeit von 1930 bis 1945, in der die Handlungen von einzelnen SA-Männern wie auch ganzer SA-Stürme nur eine untergeordnete Rolle spielen und im Rahmen eines größeren Gesamtzusammenhangs beleuchtet werden. Ziel dieses Aufsatzes ist es, eine schlaglichtartige Darstellung der Dürener SA-Standarte und der ihr untergeordneten SA-Stürme zu liefern, wobei vor allem bedeutende Momente der Reichsgeschichte wie auch der Lokalhistorie als Schlaglichter dienen sollen.
Thema Die Bevollmächtigten für den Nahverkehr (Nbv) im „Dritten Reich“ unter besonderer Berücksichtigung der Rheinlande Ein kleines Segment der kaum überschaubaren Sonderbehördenvielfalt des „Dritten Reiches“ will der folgende Beitrag erhellen: Organisation, Struktur und Aufgaben der „Bevollmächtigten für den Nahverkehr“, amtliches Kürzel Nbv. Der Begriff Nahverkehr war ein terminus technicus, der im Jahr 1931 durch die Dritte Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen vom 6.10.1931 (1) eingeführt und durch das Gesetz über den Güterfernverkehr mit Kraftfahrzeugen (GFG) vom 26.6.1935 (2) sowie die zu diesem Gesetz erlassene Durchführungsverordnung (DVO-GFG) vom 27.3.1936 (3). Der Nahverkehr umfasste alle Transporte, die in der sogenannten Nahzone durchgeführt wurden und war im Gegensatz zum Güterfernverkehr zunächst genehmigungsfrei; zu dieser Nahzone gehörten alle Gemeinden innerhalb eines Umkreises von 50 Kilometern (4). Die im Güternahverkehr eingesetzten Kraftfahrzeuge waren gemäß § 11 DVO-GFG mit einer entsprechenden Aufschrift zu kennzeichnen.
Thema Der anarchosyndikalistische Widerstand gegen den Nationalsozialismus im Rheinland Der anarchosyndikalistische Widerstand gegen den Nationalsozialismus ist ohne Zweifel ein weitgehend unbekannter Teil des Widerstands. Schon die Frage nach dem Anarcho-Syndikalismus dürfte weitgehend auf Unkenntnis stoßen. Trotzdem bildete der Anarcho-Syndikalismus beziehungsweise übergeordnet der Anarchismus neben der Sozialdemokratie und dem Kommunismus den dritten Zweig der deutschen Arbeiterbewegung, der allerdings in der Geschichtswissenschaft praktisch keine Berücksichtigung fand und findet. Nur wenige Historiker haben sich bislang mit dem Thema beschäftigt. Zu den wichtigsten Arbeiten gehören die von einem Kölner Autorenkollektiv stammende Untersuchung „Anarcho-Syndikalistischer Widerstand an Rhein und Ruhr“ von 1980, ferner „Es lebt noch eine Flamme. Rheinische Anarcho-Syndikalisten/-innen in der Weimarer Republik und im Faschismus“ von Ulrich Klan und Dieter Nelles, 1990 in zweiter Auflage erschienen. Am aktuellsten sind die Werke von Helge Döhring, insbesondere die 2013 erschienene Untersuchung „Anarcho-Syndikalismus in Deutschland 1933–1945“.
Thema „Bei starken Persönlichkeiten wurden eben stärkere Register gezogen“ – Die Verbrechen der Geheimen Staatspolizei im SS-Sonderlager/KZ Hinzert Die Geschichte des SS-Sonderlagers/Konzentrationslagers Hinzert im Hunsrück kann als gut aufgearbeitet bezeichnet werden. Lediglich einzelne Teilbereiche, wie die Beziehungen der Geheimen Staatspolizei zum Lager, bedurften noch einer eingehenderen Untersuchung. Die Aufarbeitung dieses Aspektes ist relevant, weil die Gestapo und die nationalsozialistischen Konzentrationslager im „Dritten Reich“ die „entscheidenden Herrschaftsinstrumente“ zur Verfolgung politischer Gegner waren. Im Rahmen dieses Beitrags werden die Verbindungen, die zwischen den beiden Institutionen bestanden, am Beispiel des SS-Sonderlagers/KZ Hinzert rekonstruiert.