Biographie Arnold von Siegen Der Kölner Historiker Hermann Keussen bezeichnete in der Allgemeinen Deutschen Biographie 1892 Arnold von Siegen als „den angesehensten und einflußreichsten Bürger Kölns im 16. Jahrhundert“. Tatsächlich bestimmte Siegen nicht nur die stadtkölnische Politik für beinahe vier Jahrzehnte in verschiedenen Spitzenpositionen, sondern diente auch den Kaisern Karl V. (Regierungszeit 1519-1556) und Ferdinand I. (1503-1564, römisch-deutscher Kaiser ab 1558), mit denen er in seinem Kölner Haus auch privat verkehrte. Hermann Weinsberg lobte die „feine Beredsamkeit“ Siegens, der trotz seiner großen Erfolge recht plötzlich der Politik den Rücken kehrte und sich im Bewusstsein der Bevölkerung vor allem durch seine Großzügigkeit und wohltätigen Stiftungen in guter Erinnerung hielt, die ihm auch einen Platz unter den Turmfiguren des Kölner Rathauses einbrachte.
Biographie Heinrich Böcking Heinrich Böcking lebte nach der Heirat mit einer Tochter aus der Unternehmerfamilie Stumm (1809) einige Jahrzehnte in Saarbrücken. Während der Befreiungskriege exponierte er sich als glühender deutscher Patriot. Im saarländischen Staatsbergbau war er für die Kassenführung zuständig. 1814 und 1832 bis 1838 war er Saarbrücker Bürgermeister. Gegen Ende seiner Dienstzeit und als Pensionär engagierte er sich auf nationaler Ebene als Interessenvertreter der aufstrebenden saarländischen Eisenindustrie.
Thema Die Städteordnung für die Rheinprovinz von 1856 Als Ergebnis des Wiener Kongresses 1815 fielen zahlreiche unterschiedliche Territorien in den Rheinlanden an Preußen. Die Übergangsverwaltung unter dem Generalgouverneur Johann August Sack (1764-1831) mit Sitz in Aachen behielt das tradierte gleiche Kommunalverfassungsrecht für Stadt und Land bei. Die bisherigen „Maires“ nannten sich nun „Bürgermeister“. Deren Bürgermeistereien blieben Zusammenschlüsse von mehreren Einzelgemeinden in einem Kreisverband mit ihrer gemeinsamen Verwaltung. 1816 wurden die rheinischen Gebiete von einer ordentlichen preußischen Verwaltung mit Landräten, Regierungs- und Oberpräsidenten der beiden eingerichteten Provinzen übernommen. 1822 wurden die beiden Provinzen zusammengeschlossen. Die neue Provinz hieß ab 1830 „Rheinprovinz“. Im Unterschied zur französischen Verwaltung war die neue kollegialistische Ordnung Preußens deutlich schwerfälliger.