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Fritz Eickhoff war von 1936 bis März 1945 Bürgermeister von Siegburg. Er galt in den katholischen Kreisen der Stadt als gemäßigter Nationalsozialist und war in seiner Amtszeit um einen Ausgleich mit der Kirche bemüht. Kurz vor Kriegsende ließ Eickhoff einen plündernden russischen Zwangsarbeiter erschießen. Weil er Polizisten, die bei der Verteidigung Siegburgs eingesetzt werden sollten, zur Flucht verhalf, wurde er abgesetzt.
Fritz Eickhoff wurde am 22.9.1902 als Sohn des Kreisarztes Dr. Dietrich Eickhoff und dessen Ehefrau Anna geborene Simon in Gummersbach geboren. Ein Jahr später zog die Familie nach Siegburg um. Hier erwarb Eickhoff 1922 am humanistischen Gymnasium das Abitur. Anschließend studierte er in Bonn und Köln Rechtswissenschaft. Nach der ersten Staatsprüfung nahm er von 1927 bis 1930 am juristischen Vorbereitungsdienst teil, legte aber nicht das zweite Staatsexamen ab, sondern promovierte 1931 an der Universität Erlangen mit einer Dissertation über den Zweikampf. Schon als Gymnasiast trat Eickhoff der „Bruderschaft des Jungdeutschen Ordens“ in Siegburg bei. Dieser von dem ehemaligen Reichswehrhauptmann Arthur Mahraun (1890-1950) gegründete Kampfbund war Eickhoff zufolge seinerzeit die einzige nationale Organisation, die in meiner Heimatstadt bestand und von der Besatzung wenigstens im Anfang geduldet wurde. Während des Studiums schloss er sich 1924 der Jugendorganisation des noch weiter rechts stehenden „Stahlhelms“ an. Im November 1926 trat er unter der Mitgliedsnummer 35.173 in die Kölner NSDAP-Ortsgruppe ein, doch engagierte er sich in seiner Referendarzeit nicht bei den Nationalsozialisten, weil seine Vorgesetzten dies als höchst unerwünscht betrachtet hätten. Nach Ablauf seines Vorbereitungsdienstes trat Eickhoff im September 1931 erneut in die NSDAP ein und wurde Mitglied der im Vorjahr gegründeten NSDAP-Ortsgruppe Siegburg. Bis Anfang 1933 war er juristischer Kreisfachberater der NSDAP und stellvertretender Vorsitzender des parteiinternen Kreisuntersuchungs- und Schlichtungsausschusses. Seit Mitte 1932 war er auch Kreispressesprecher der NSDAP und wurde nach der Machtübernahme 1933 Hauptschriftleiter der Siegkreis-Ausgabe des „Westdeutschen Beobachter“. Diesen Posten gab er nach seiner Ernennung zum Bürgermeister auf. 1939 übernahm er die Leitung des Kreisrechtsamts der NSDAP.
Im April 1933 ernannte der Siegburger Ortsgruppenleiter und neue Bürgermeister Wilhelm Ley Eickhoff als altbewährten und bestens geschulten Parteigenossen zum kommissarischen Beigeordneten; er sollte sich vor allem um die Durchsetzung des „Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ in der Stadtverwaltung kümmern. Ein Opfer der politischen Säuberung wurde der bisherige Bürgermeister Robert Becker (1888-1956), dem Eickhoff später vorwarf, als eingefleischter Zentrumsmann habe er sich in der Zeit der nationalsozialistischen Machtübernahme nicht bemüht, im Einvernehmen mit der NSDAP zu arbeiten. Eickhoff wurde im November 1933 zum unbesoldeten Beigeordneten der Stadt Siegburg ernannt. In dieser Funktion überlebte er den Sturz zweier Bürgermeister. Zunächst musste Wilhelm Ley im Juni 1934 auf Druck der NSDAP-Kreisleitung und der Aufsichtsbehörden wegen mehrerer Delikte, für die ihn das Landgericht Bonn zu Gefängnisstrafe verurteilte, zurücktreten. Sein Nachfolger Heinrich Pritzsche, ein Stadtrechtsrat aus Jena, geriet nach kurzer Zeit mit dem selbstherrlichen NSDAP-Kreisleiter Fritz Marrenbach (1896-1967) aneinander und wurde wegen unüberbrückbarer Gegensätze im Oktober 1935 entlassen. Auf die ausgeschriebene Stelle bewarben sich neben Eickhoff 130 Interessenten. Eickhoff machte das Rennen und wurde im März 1936 zum Bürgermeister ernannt, weil er die Gunst des NSDAP-Kreisleiters gewonnen hatte und nach Einschätzung Marrenbachs wie auch lokaler katholischer Meinungsträger in der Siegburger Bevölkerung als verlässlicher Ansprechpartner galt. Eickhoff war evangelisch; er heiratete 1935 die aus dem Siegkreis stammende Katholikin Gertrud Hoffzimmer. Die Ehe blieb kinderlos. Während Eickhoff 1940 aus der Kirche austrat, blieb seine Frau eine treue Katholikin, deren kirchliche Bindung er respektierte, wie ihm katholische Geistliche bei seiner Entnazifizierung bescheinigten. Als Bürgermeister sorgte er nach übereinstimmenden Zeugnissen von katholischer Seite für ein reibungsloses Verhältnis zwischen Kirche und Stadtverwaltung und half den Konfessionen bei ihrem Abwehrkampf gegen den Nationalsozialismus.
Nach dem deutschen Überfall auf die Sowjetunion wurde Eickhoff die Welt in Siegburg zu klein. Er meldete sich großspurig zum Einsatz in die besetzten Ostgebiete, um, wie er an das Reichsinnenministerium schrieb, seinen Teil am Aufbau des im Osten gewonnenen Lebensraumes beizutragen. Offenbar dachte er an eine Tätigkeit in der Kommunalverwaltung des Generalgouvernements. Wenig später zog er sein Gesuch aufgrund einer von seinem Hausarzt attestierten chronischen Erkrankung wieder zurück. In der letzten Kriegsphase fällt der bisher unauffällig agierende Eickhoff durch zwei schwer wiegende Handlungen auf. In der Silvesternacht 1944/1945 ordnete er die Erschießung eines russischen Zwangsarbeiters an, der beim Plündern erwischt worden war. Ende März 1945 verhalf er den rund 20 Polizisten in der Stadt, die bei der Verteidigung Siegburgs gegen einen amerikanischen Kampfverband eingesetzt werden sollten, zur Flucht. Daraufhin wurde er von NSDAP-Kreisleiter Hermann Thiel (1912-1992) und Hans Weisheit (1901-1954), dem Landrat des Siegkreises, abgesetzt und in seinem Luftschutzkeller eingesperrt. Gauleiter Josef Grohé leitete ein Verfahren vor dem Sondergericht ein. Eickhoff konnte jedoch nach Süddeutschland flüchten.
Im April 1950 reihte der Entnazifizierungshauptausschuss für den Regierungsbezirk Köln Eickhoff in die Kategorie IV (Mitläufer) mit den Beschränkungen ein, dass er kein passives Wahlrecht hatte und alle Rechte aus seinem früheren Beamtenverhältnis verlor. Im Berufungsverfahren vor dem Entnazifizierungsausschuss des Regierungsbezirks Düsseldorf legte Eickhoff eine Reihe entlastender Zeugnisse wichtiger Siegburger Bürger, unter anderem des Dechanten Kaspar Heppekausen und des Bürgermeisters Hubert Heinrichs (1896-1975), vor. Selbst der Öffentliche Ankläger hielt es nun für erwiesen, dass Eickhoff ein toleranter Nationalsozialist gewesen sei. Gleichwohl ging Eickhoff aus dem Berufungsverfahren nicht als entlastet hervor. Zwar habe er sich als Bürgermeister, wie es im Urteil vom 7.8.1951 hieß, politisch sehr passiv verhalten, doch hätte er, weil formal nicht unerheblich belastet, ein stärkeres Maß von Abkehr, ja aktivem Widerstand beweisen müssen. Er blieb Mitläufer, aber die Beschränkungen wurden aufgehoben. Dadurch erhielt er seinen Pensionsanspruch gegen die Stadt Siegburg zurück. Diese zahlte ihm das Ruhegehalt, wie der Hauptausschuss unterstrich, nur schweren Herzens unter dem Druck der gesetzlichen Bestimmungen, war man sich doch bewusst, dass Eickhoff unter normalen Umständen nie Bürgermeister von Siegburg geworden wäre. Wegen des Befehls zur Erschießung des russischen Zwangsarbeiters wurde Eickhoff zwar wegen Mordes angeklagt, doch sprach das Schwurgericht Bonn ihn wie auch den Polizisten, der die Tat ausführte, am 10.3.1953 frei. Das Gericht unterstellte, dass die Angeklagten in einem Verbotsirrtum handelten, der unter Berücksichtigung der Gesamtumstände als entschuldbar zu bewerten sei. Eickhoff arbeitete in der Nachkriegszeit zunächst als Sachbearbeiter, später als Prokurist bei einem Siegburger Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. Er starb am 2.12.1966 in Sankt Augustin.
Quellen
Personalakten über Fritz Eickhoff im Stadtarchiv Siegburg und Archiv des Rhein-Sieg-Kreises, Entnazifizierungsakten im Landesarchiv Nordrhein-Westfalen.
Diesen Akten sind die verwendeten Zitate entnommen.
Literatur
Paul, Johann, Fritz Eickhoff. Nationalsozialistischer Bürgermeister von Siegburg 1936-1945, in: Heimatblätter des Rhein-Sieg-Kreises 81 (2013), S. 70-91.
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Paul, Johann, Fritz Eickhoff, in: Internetportal Rheinische Geschichte, abgerufen unter: https://www.rheinische-geschichte.lvr.de/Persoenlichkeiten/fritz-eickhoff-/DE-2086/lido/57c69fb79b9605.57551978 (abgerufen am 05.12.2024)