Beschreibung

Der Kaufmann Josef B., seine Ehefrau und seine Tochter waren angeklagt, mit den Dominikaterpatres Dr. Heinrich W. und Alex M. in ihrer Wohnung ausländische Sender gehört und deren Nachrichten weiterverbreitet zu haben. M. sollte zudem in einem Arbeitslager für französische Zwangsarbeiter mit seinen Landsleuten ebenfalls ausländische Sender gehört und mit ihnen über das Gehörte gesprochen haben. In der Verhandlung vor dem Sondergericht Düsseldorf am 22.12.1943 wurden vier Angeklagte freigesprochen, nur Alex M. wurde zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Vorausgegangen war ein Disput zwischen Gestapo und Staatsanwaltschaft. Die Gestapo sah in dem Prozess eine Warnung an die katholischen Kreise, die Staatsanwaltschaft hielt eine Verurteilung von vorneherein für äußerst zweifelhaft. Noch während des Prozesses versuchte die Gestapo Einfluss zu nehmen. Ihr Versprechen, die Freigesprochenen nicht mehr in Schutzhaft zu nehmen, brach sie. Erst nach weiteren sechs Wochen konnte die endgültige Freilassung erfolgen.

Literatur

Schmidt, Herbert, "Beabsichtige ich die Todesstrafe zu beantragen". Die nationalsozialistische Sondergerichtsbarkeit im Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf 1933 bis 1945, Essen 1998, S. 103-105.

Sicherheit: belegt