Beschreibung

"Der Kriminalsekretär i. R. Alfred Handrick (geb. 28.6.1885 in Görlitz), zog am 01.06.1936 in eine Wohnung in Fronhardt bei Königswinter. Dort grüßte er, als Antwort auf den „Deutschen Gruß“ seinen Vermieter stets mit der geballten Faust und dem Wort „Mahlzeit“. Dem Sohn seines Vermieters erklärte er, dass es niemals besser werden könne, solange das heutige System die Juden bekämpfe, weil gerade diese das Kapital hätten. Als ihn sein Vermieter am 2.8.1936 nach der fälligen Miete fragte, antwortete Handrick ihm: „Das können Sie dem heutigen Staat verdanken, dass ich keine Miete bezahlen kann.“ Handrick wurde am 21.4.1937 wegen Vergehens gegen § 2 des Heimtückegesetzes zu einer Gefängnisstrafe von 3 Monaten verurteilt, die er im Gefängnis Bonn verbüßte."

Quellen

LAV NRW R, Gerichte Rep. 112 Nr. 16989

Sicherheit: belegt