Beschreibung

Der Eisenbahn-Betriebs-Assistent Christoph Jochum (geboren am 25.1.1889 in Merchweiler/Kreis Ottweiler) schrieb am 14.11.1936 einen Brief an den Franziskanerpater Leander Missong, OFM, der sich in Exaten/ Holland aufhielt. In diesem berichtete er von seiner eigenen Romreise und der Weigerung seiner Kinder zur HJ zu gehen, da sie "rein und unverdorben" bleiben wollten. Trotz der Verpflichtung für Kinder von Beamten, sich der HJ anzuschließen, zwang Jochum seine Kinder nicht dazu. Wegen dieser Weigerung und einem bei einer Hausdurchsuchung gefundenen Hirtenbrief vom 20.8.1935, in dem der Bischof zum Ausdruck brachte, dass katholische Kinder durch ihren Eintritt in die HJ in ihrer religiösen Überzeugung und in ihrer sittlichen Reinheit gefährdet werden könnten, verurteilte ihn das Sondergericht Saarbrücken am 18.2.1937 wegen Vergehen gegen das Heimtückegesetz zu fünf Monaten Gefängnis. Die Strafe wurde auf drei Jahre Bewährung erlassen.

Quellen

LA Saar StAnw 174

Sicherheit: belegt