Beschreibung

Der Schlosser Eugen Hallancy arbeitete als Montagearbeiter bei den Röchling-Werken. Als der Vorarbeiter ihn mit dem Hitlergruß grüßte, erwiderte Hallency, dass der Hitlergruß für ihn als Stahlhelmer nicht in Frage komme. Er bezeichnete den Gauleiter Bürckel als einen der dicken Herren mit Zigarre, die vorgäben Arbeitervertreter zu sein und mit dem Auto in der Welt herumführen. Den Arbeitern würden noch die Augen aufgehen. Seinem Bruder würden wöchentlich acht Mark abgezogen, das heutige System sei 100% schlechter als das frühere. Der 30. Juni ("Röhm-Putsch") käme wieder, aber diesmal von der anderen Seite. Die Stahlhelmer seien alle vereidigt und stünden zu jeder Zeit bereit. Dann werde es wieder eine parlamentarische Regierung geben. Beim Verhör versuchte er, seine Äußerungen zu verharmlosen. Die Staatspolizei sah von einer Verhaftung ab und schlug eine ernstliche Verwarnung vor. Die Bemerkungen seien von den Arbeitskameraden zurückgewiesen worden und hätten keinen Schaden angerichtet. Sie hätten eine geringe Bedeutung und eigneten sich nicht zur Strafverfolgung. Es sei das vorlaute Gerede eines im Grunde anständigen und gutgesinnten Mannes. Dennoch kam es am 14. August 1935 zur Anklage und das Gericht verurteilte Hallancy zu zwei Monaten Gefängnis. In der Begründung hieß es, die Äußerungen seien in böswilliger Weise geschehen und zwar so, dass sie von einer größeren Anzahl der im Betrieb beschäftigten Arbeiter gehört werden konnten und tatsächlich auch gehört wurden. Die Äußerungen zum 30. Juni und dem parlamentarischen System seien aber weder ein Vergehen noch eine sonstige strafbare Handlung und er somit hier freizusprechen.

Quellen

LA Saar GStA 174

Sicherheit: belegt