Beschreibung

Der aus Zweibrücken stammende arbeitslose Schlosser Eugen Hallaney (geboren am 21.5.1894) war am 26.2.1936 bei Freunden in Bierbach zu Besuch. Dort kam die Rede auf die Gesundheitspolitik, und Hallaney erzählte, dass seine Frau an Krebs erkrankt sei. Daraufhin sagte einer der Anwesenden, dass seine Frau doch in eine entsprechende Anstalt gehen solle, die neue Regierung würde sich doch um die Kranken kümmern. Hallaney erwiderte: "Was fragt die heutige Regierung nach den armen Leuten!" Er wurde denunziert und angeklagt. Hallaney wurde vom Landgericht Saarbrücken aufgrund des Heimtückegesetzes zu zwei Monaten Haft verurteilt. Das Urteil wurde vom OLG Köln aufgehoben.

Quellen

LA Saar GenStAnw SLS 172, Bl. 45f.

Sicherheit: belegt