Beschreibung

Der erwerbslose Bergmann Franz Josef Petry (geb. 8.03.1896 in Ediger) war zu Besuch in seinem Heimatort und traf dort am 4.10.1933 auf dem Feld nahe Ediger alte Bekannte. Er kam mit diesen ins Gespräch. Auf die Arbeitsmarktlage angesprochen erklärte Petry, viele hätten nur Arbeit gefunden, weil sie der NSDAP angehörten: "Früher bei den Sozialdemokraten hätte man immer noch eine Stelle bekommen können, aber heute sei das nicht mehr möglich. Die SPD würde herausgeschmissen und dafür NSDAP-Leute eingestellt. Die Zeitungen würden dann schreiben, so viele Arbeitslose wären eingestellt." Hitler habe noch zuvor das "Bonzentum" bekämpft, nach der Machtübernahme "würde er es aber noch mehr betreiben". Zu Zensur sagte Petry lapidar: "Die Zeitungen, die die Wahrheit schreiben, sind verboten." Als das Gespräch auf Ediger fiel, hieß Petry die dortige SA "Verbrecher", "Schwarzbrenner" und "Sittlichkeitsverbrecher". Am 7.10. wurde Petry vorläufig festgenommen. Die Bekannten - SA-Mitglieder - belasteten ihn schwer. In der Vernehmung bestritt Petry die NS-kritischen Aussagen ihrer vorgehaltenen Form nach, gab aber seine Regimekritik im Inhalt zu. Wegen Fluchtgefahr erging am 28.11. Haftbefehl gegen ihn. Das Sondergericht Köln verurteilte Franz Josef Petry am 15.01.1934 wegen Vergehens gegen die "Verordnung des Reichspräsidenten zur Abwehr heimtückischer Angriffe gegen die Regierung der nationalen Erhebung" vom 21.03.1933, dem Vorgänger des Heimückegesetzes, zu fünf Monaten Gefängnis, abzüglich Untersuchungshaft.

Quellen

LAV NRW, Abt. Rheinland Gerichte Rep. 112 Nr. 16492

Sicherheit: belegt