Beschreibung

In seinem Hirtenbrief vom 16.10.1935 legte der Trierer Bischof Franz Rudolf Bornewasser (1866-1951) dar, dass es notwendig sei, in jeder katholischen Familie ein Bistumsblatt zu führen. In den nichtkirchlichen Blättern werde das Neuheidentum propagiert. Ärmere Familien sollten von vermögenden Familien ein kostenloses Abonnement der Kirchenzeitung erhalten. Bornewasser stand unter ständiger Überwachung der Gestapo und anderer staatlicher Stellen. Mehrmals wurden aufgrund des Kanzelparagraphen, wegen des Flaggengesetzes und wegen Eidesverletzung Verfahren gegen ihn angestrengt, die jedoch alle niedergeschlagen wurden. 1934 wurde gegen ihn ein Veröffentlichungsverbot für einen Hirtenbrief ausgesprochen.

Quellen

LHAK 441, Nr. 28267, S. 311-323

Literatur

Brommer, Peter, Das Bistum Trier im Nationalsozialismus aus der Sicht von Partei und Staat, Mainz 2009, S. 249. Priester unter Hitlers Terror. Eine biographische und statistische Erhebung, bearb. von Ulrich von Hehl/Christoph Kösters u.a., 4. durchgesehene und ergänzte Auflage, Paderborn u.a. 1998, S. 1429.

Sicherheit: belegt