Beschreibung

Die Ehefrau Frieda Schulz, geborene Gilbricht (geboren am 3.8.1895 in Bielawe) hielt als Bibelforscherin über das Verbot der Internationalen Bibelforscher-Vereinigung (IBV) vom 24.6.1933 hinaus den organisatorischen Zusammenhalt aufrecht und verteilte Flugblätter. Am 20.6.1937 erhielt sie heimlich unter der Fußmatte vor ihrer Haustür versteckt ein Paket von Flugschriften der IBV, die sie dann auf Anweisung eines beigelegten Zettels unter die Haustüren verschiedener Häuser der Hauptstraße in Köln-Stammheim schob. Die Flugschriften mit dem Titel "Offener Brief. An das bibelgläubige und Christus liebende Volk Deutschlands" beklagen die "mit grausamen Mitteln" geführte Verfolgung der Bibelforscher und verurteilen das Vorgehen der "unchristliche[n] und bibelfeindliche[n]" NS-Regierung als Versuch, "dem deutschen Volke die Bibel zu rauben und alle zu unterdrücken, die sich auf die geistige Freiheit und den Glauben der Bibel berufen". Kurz nach den ersten verteilten Blättern kam ein Mann Schulz nach, die seit 1931 Mitglied der IBV war und 1935 schon einmal "wegen verbotener Zusammenkunft mit andern Mitgliedern" in Düsseldorf zu 4 Wochen Haft verurteilt worden war, und stellte sie zur Rede. Daraufhin festgenommen erklärte Schulz, sich völlig über die Strafbarkeit ihrer Tat bewusst gewesen zu sein, da sie "als Bibelforscherin Gott die Treue gelobt habe und glaubte […] durch die Verteilung Gottes Wort zu verbreiten". Die Ehefrau und Mutter handelte offenbar alleine und ohne Wissen ihres Mannes und der zwei Kinder. Das Sondergericht Köln bestrafte Frieda Schulz am 13.9.1937 wegen Vergehens gegen die "Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze von Volk und Staat vom 28.2.1933", welche die rechtliche Grundlage für die NS-Diktatur wesentlich mitlegte, und das Verbot der IBV vom 24.6.1933 mit sechs Monaten Gefängnis. Nach Ablauf der Haftstrafe wurde über Schulz Schutzhaft verhängt. Sie starb 1945 im KZ Bergen-Belsen.

Quellen

LAV NRW Abt. Rheinland Gerichte Rep. 112, Nr. 17642

Sicherheit: belegt